Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/201: Unternehmenssteuerreform II · 37 Seiten

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SGB, KV Schweiz und Travail.suisse kritisieren, dass die Vorlage bei allen drei Modellen Mindereinnahmen von 700 bis 800 Millionen pro Jahr verursache, die grösstenteils zu Lasten der Kantone und Gemeinden gingen. Dies sei den Kantonen nicht zuzumuten. Die USTR II komme zu einem falschen Zeitpunkt und gehe in die falsche Richtung. Der Wachstumsimpuls der Reform wird bezweifelt. Die USTR II entlaste einseitig die Grossinvestoren und verletze damit einmal mehr die Verteilungsgerechtigkeit. Ein konjunktueller Aufschwung sei vornehmlich zur Sanierung der Bundesfinanzen und zur Reservenbildung zu nutzen.

7.5 Vernehmlassungen der übrigen Vernehmlassungspartner

Die Mehrheit dieser Vernehmlassungspartner nimmt zu den finanzpolitischen Fragen nicht Stellung. Neun Vernehmlassungspartner aus der Wirtschaft lehnen die Haltung des Bundesrats zu den finanzpolitischen Rahmenbedingungen der USTR II ab. Die Reform sei in jedem Fall durchzuführen.

Vier VN-Partner, darunter der Schweizerische Gemeindeverband und die Arbeitsgemeinschaft der Berggebiete lehnen die Haltung des Bundesrates ebenfalls ab, allerdings mit der Begründung, der Bund dürfe nicht dauernd in die Steuerhoheit der Gemeinden und Städte eingreifen und Steuerausfälle verursachen, die zwingend durch Steuererhöhungen in anderen Bereichen kompensiert werden müssten. Es komme daher nur eine einkommensneutral gestaltete Reform in Frage.

Das IFF hält fest, eine sachlich richtige Steuerreform habe immer eine Umverteilung der Steuerlast zur Folge. Die Reform dürfe nicht von der Kassenlage abhängig gemacht werden. Mindereinnahmen seien durch eine Anhebung der generellen Steuerbelastung aufzufangen.

8 Zusammenfassung der Ergebnisse

8.1 Zur grundsätzlichen Frage der Notwendigkeit einer Reform

Die Mehrheit der Vernehmlassungspartner befürwortet eine Reform der Unternehmenssteuern.

Von den Kantonen unterstützen 25 grundsätzlich die Unternehmenssteuerreform, davon

• ein Kanton ohne finanziellen Vorbehalt,

• sechs Kantone nur bei Ablehnung des Steuerpakets,

• neun Kantone unter finanziellen Vorbehalten bei Annahme des Steuerpakets,

• neun Kantone unter finanziellen Vorbehalten auch bei Ablehnung des Steu-

erpakets.

Ein Kanton lehnt die Reform aus finanziellen Gründen grundsätzlich ab.

Fünf Parteien (CVP, EDU, FDP, LPS, SVP) betrachten eine Reform der Unternehmenssteuern als grundsätzlich notwendig. Für die SVP ist diese Vernehmlassungsvorlage jedoch nicht akzeptabel. Sie will eine Reform, bei der die Entlastung der Unternehmen im Vordergrund steht. Für die Linke (CSP, Grüne, SP) hat