Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/201: Unternehmenssteuerreform II · 37 Seiten
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Mehrheit der Spitzenverbände und der übrigen Organisationen sowie drei Parteien fordern jedoch, dass Alt-Agio nicht benachteiligt werden solle. Es sei daher auch Agio, das vor dem 1. Januar 2003 einbezahlt wurde, im Sinne des Kapitaleinlageprinzips zu berücksichtigen.
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer ist der Auffassung, das ABRG habe sich weder als taugliches Instrument für eine antizyklische Konjunkturpolitik noch als nutzbringende Massnahme zur Entlastung des Risikokapitals erwiesen.
8.4 Zu den Entlastungen für Personenunternehmen
Im Gegensatz zu den Fragen nach der Modellwahl zeigt sich bei den vorgeschlagenen Verbesserungen insbesondere für die Personenunternehmen ein klares Bild: Diese Massnahmen sind bei den Vernehmlassungspartnern, die eine Reform befürworten, weitgehend unbestritten.
Einzelne Kantone hegen gewisse Bedenken hinsichtlich der Umsetzung, namentlich bei den Aufschubstatbeständen der Überführung Geschäftsvermögen-Privatvermögen und umgekehrt, der Erbteilung und der Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe.
Die Vernehmlassungspartner äussern sich generell in befürwortendem Sinn zu diesen Entlastungsmassnahmen, obwohl sich nur gerade für die Ausweitung der Ersatzbeschaffungstatbestände, für den Besteuerungsaufschub bei Erbteilung und für die Milderung der Steuerlast auf Liquidationsgewinnen bei endgültiger Aufgabe oder Übertragung einer Personenunternehmung ganz klare Mehrheiten finden lassen.
8.5 Zu den finanziellen Auswirkungen der Reform
Alle drei vorgeschlagenen Modelle haben schwerwiegende Auswirkungen auf die Steuererträge der Kantone und der Gemeinden. Aus der Sicht vieler Kantone könnten allfällige Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung auf Stufe des Anteilsinhabers nur verkraftet werden, wenn aus den Entlastungsprogrammen 03 und 04 keine Verschiebung von Kostenblöcken vom Bund auf die Kantone entsteht. Einige Kantone verlangen weitergehende Entlastungs- oder Kompensationsmassnahmen.