Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/201: Unternehmenssteuerreform II · 37 Seiten
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Die Auffassung, dass die Teilentlastung nach Modell 3 keine Grundlage für die Milderung der kantonalen Vermögenssteuern darstellt, wird von den Kantonen mehrheitlich geteilt. Aus Sicht vieler Kantone ist aber das Modell 3 für diejenigen Aktionäre unbefriedigend, deren Aktien mit einem hohen Wert an der Börse kotiert sind und relativ wenig Dividenden abwerfen.
4.4.2 Vernehmlassungen der Parteien
Von drei Parteien wird das Modell 3 aus den gleichen wie von den Kantonen vorgebrachten Gründen kritisiert. Zusätzlich wird in ihren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass dieses Modell zu einer Privilegierung der Kapitaleinkünfte gegenüber dem Arbeitseinkommen einerseits sowie zu einer Diskriminierung anderer Anlageformen gegenüber Aktienanlagen andererseits führe.
Aus Sicht zweier Parteien vermögen die Massnahmen des Modells 3 - unter dem Vorbehalt eines Teilbesteuerungssatzes von 50 Prozent - grundsätzlich die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu steigern.
Eine Partei erblickt im Modell 3 keine Lösungen der bestehenden Probleme. Die Massnahmen seien zu aufwändig und stellten die Entlastung der Unternehmen nicht ins Zentrum. Zudem gehe das Modell 3 bezüglich der Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung zu wenig weit.
Die überwiegende Mehrheit der Parteien, die sich dazu geäussert haben, begrüssen die Belastungsmilderung auf Stufe der natürlichen Personen. Hingegen erscheint ihnen der Teilbesteuerungsansatz von 70 Prozent als zu hoch. Nur eine Partei begrüsst den Vorbelastungstest als Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Teilbesteuerungsverfahrens.
In Bezug auf die Frage, ob die Massnahmen im Modell 3 als Grundlage für die Milderung der kantonalen Vermögenssteuern dienen könnten, spricht sich nur eine Partei dafür aus, den kantonalen Standortwettbewerb spielen zu lassen.
4.4.3 Vernehmlassungen der Spitzenverbände
Mehrheitlich wird das Modell 3 als einfach, transparent und klar beurteilt. Als Vorteil wird auch der Verzicht auf die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Beteiligungen im Privatvermögen gewertet. Ihrer Ansicht nach könnten die Probleme der Transponierung, der indirekten Teilliquidation und des Quasi-
Wertschriftenhandels auch unter diesem Modell beseitigt werden. Alle Vertreter der Wirtschaft inkl. die Bankiervereinigung sprechen sich für eine Mindestentlastung von 50 Prozent aus.
Die Arbeitnehmerverbände lehnen das Modell 3 wegen der aus ihrer Sicht ungerechtfertigten steuerlichen Bevorzugung von Kapitaleinkommen gegenüber Arbeitseinkommen ab.
In Bezug auf den Charakter einer Korrektur der wirtschaftlichen Doppelbelastung lassen vier Wirtschaftsverbände verlauten, dass dieser an sich nicht tarifarisch sei. Die Auffassung, dass die Methode der Belastungsmilderung in die Regelungskompetenz des Bundes gehöre, jedoch die kantonale Ausgestaltung des Ausmasses der Entlastung zu respektieren sei, wird von der Mehrheit der Spitzenverbände geteilt.