Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/201: Unternehmenssteuerreform II · 37 Seiten

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zen keines der Modelle und machen andere oder keine Vorschläge: Die CVP lehnt alle vorgeschlagenen Modelle ab und hält an ihrer parlamentarischen Initiative vom 12. Dezember 2002 (02.469) fest. Für die Grüne Partei wird das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei den Modellen 1 und 2 verletzt, und auch Modell 3 führe zu starken Verzerrungen. Auch die SVP lehnt alle drei Modelle ab, da sie zu kompliziert, zu aufwändig, für den Laien nicht verständlich und gemäss Fachleuten auch für Experten rätselhaft in der praktischen Anwendung seien. Die CSP lehnt die gesamte USTR II in der vorliegenden Form ab.

Vier Spitzenverbände (SBV, SGB, KV Schweiz, Travail suisse) sprechen sich für Modell 1 aus, der SGB aber nur unter Wahrung der Kostenneutralität und Travail suisse nur bedingt, da dieser Verband die vorgelegte Unternehmenssteuerreform II ablehnt. Modell 2 wird von keinem Verband befürwortet. Modell 3 findet die Zustimmung von sieben Verbänden, aber mit einer weitergehenden Entlastung von 50 Prozent. economiesuisse und Swiss Banking verlangen den Verzicht auf den Vorbelastungstest sowie die Aufgabe der Besteuerung von Tatbeständen der Transponierung, Erbenholding, indirekten Teilliquidation und sogenanntem gewerbsmässigem Wertschriftenhandel durch klare Richtlinien. Der Vorbelastungstest wird ebenfalls abgelehnt von der AmCham. Der SGV schlägt zum Problem des gewerbsmässigen Wertschriftenhandels verbindliche Regeln vor nach dem Kriterium der Herkunft der Mittel für den Beteiligungserwerb aus dem Geschäfts- oder dem Privatvermögen.

Sieben der übrigen Organisationen sprechen sich für Modell 1 aus. Nur die Städtische Steuerkonferenz befürwortet Modell 2. Zwölf Organisationen treten für Modell 3 ein. Von diesen zwölf Organisationen bevorzugen neun eine Teilbesteuerung von 50 statt der vorgeschlagenen 70 Prozent (sog. Modell 3+).

Sechs Vernehmlassungspartner unterstützen ausdrücklich keines der drei Modelle; ASBAN macht einen eigenen Gegenvorschlag und das IFF schlägt anstelle des Teilbesteuerungsverfahrens die auf der Gesamtreineinkommensbesteuerung basierende pauschale Gewinnsteuer-Anrechnung für Gewinnbezüge vor.

Die Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens ergibt somit keine klare

Mehrheit zu Gunsten eines vorgeschlagenen Modells. Leichte Vorteile lassen

sich zwar für Modell 3 erkennen, jedoch sind sich dessen Befürworter über seine Ausgestaltung und das Ausmass der Entlastung in keiner Weise einig. Ungeachtet des bevorzugten Modells fordert die Mehrheit der befragten Kantone, Spitzenverbände und übrigen Organisationen eine gesetzliche Lösung zum Problem des gewerbsmässigen Wertschriftenhandels. Eine gesetzliche Regelung zum Thema der indirekten Teilliquidation wird dagegen von den Spitzenverbänden und den übrigen Organisationen verlangt, welche das Modell 3 bevorzugt haben.

8.3 Zu den Entlastungen für Körperschaften

Praktisch alle vorgeschlagenen Massnahmen zu Gunsten der Körperschaften und zur Förderung des Risikokapitals werden befürwortet. Die Lockerung der Voraussetzungen für den Beteiligungsabzug auf Erträgen und Gewinnen und die Entlastungen bei der Emissionsabgabe werden grossmehrheitlich unterstützt.

Einzig bei der Einführung des Kapitaleinlageprinzips bestehen gewisse Differenzen bezüglich des Stichtags für die Berücksichtigung von Agio-Einzahlungen. Die