Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/201: Unternehmenssteuerreform II · 37 Seiten
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dernis des „öffentlichen“ Auftritts als Unternehmen gesehen werden. Denkbar wäre aber auch eine Normierung in Anlehnung an die anlässlich des Stabilisierungsprogramms von 1998 gescheiterten Vorschläge zu dieser Thematik.
3.3 Vernehmlassungen der Parteien
Die Frage, ob überhaupt Massnahmen zu einer Unternehmenssteuerreform ergriffen werden sollen, wird von der EDU, FDP und LPS bejaht. Die SP unterstützt lediglich gezielte Verbesserungen bei den Personenunternehmen und vermag ansonsten für eine Unternehmenssteuerreform über weite Strecken keinen Handlungsbedarf zu erkennen. Die CVP befürwortet Massnahmen im Sinne ihrer parlamentarischen Initiative vom 12. Dezember 2002 (02.469). Die SVP hält die vorgelegte Reform für nicht akzeptabel und verlangt eine Vorlage, bei welcher zum Zwecke der Erhaltung der Standortattraktivität der Schweiz klar die steuerliche und administrative Entlastung der Unternehmen im Vordergrund steht. Für die Grüne Partei handelt es sich bei der Vorlage zum grössten Teil um eine Reform, welche nicht die Besteuerung der Unternehmen, sondern diejenige von Investoren zum Gegenstand hat. Sie begrüsst aber ausdrücklich die Einführung des Kapitaleinlageprinzips sowie die Massnahmen zur Erleichterung der Übernahme einer überschuldeten Gesellschaft im Rahmen einer Sanierung und tritt für die Abschaffung des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1985 über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (ABRG) ein. Die CSP hält die Einführung zusätzlicher steuerlicher Erleichterungen für unverantwortlich.
Dies insbesondere deshalb, weil noch offen sei, inwieweit einzelne Kantone durch die Entlastungsprogramme des Bundes und durch den neuen Finanzausgleich (NFA) belastet würden.
EDU, FDP und LPS sprechen sich für eine Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit des Standortes Schweiz mittels gesamtwirtschaftlicher Entlastung des Risikokapitals auf Ebene der Investoren aus, während drei Parteien (SP, Grüne Partei und SVP) solche Massnahmen ablehnen. Nach Auffassung der SP leidet die Schweiz nicht unter Kapitalmangel und ist der Begriff "Risikokapital" im Kontext der Reformvorlage irreführend, da es überhaupt nicht um besonders "risiko"- behaftete Kapitaleinsätze gehe. Für die Grüne Partei ist eine reduzierte Besteuerung von Ausschüttungen beim Investor zwecks Reduzierung der ungleichen Besteuerung von juristischen Personen und Personenunternehmen weder notwendig noch sinnvoll, mit Blick auf die Grenzsteuerbelastung und Standortattraktivität nicht gerechtfertigt und unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ungerecht. Die SVP kritisiert, dass entgegen ihren Forderungen das Reformziel nicht in erster Linie in einer Entlastung der Unternehmen, sondern in der Herstellung sogenannter Entscheidneutralität bestehe.
Die Frage, ob die zu treffenden Massnahmen auch den Wegfall der unterschiedlichen steuerlichen Folgen bei Ausschüttung oder Thesaurierung bewirken sollen, wird von zwei Parteien explizit, aber ohne Begründung beantwortet: von der EDU bejahend, von der FDP verneinend. Eine Erklärung könnte darin bestehen, dass die EDU neben einer Entlastung bei Ausschüttung eine (im Sinne von Modell 1 vorgesehene) Besteuerung im Veräusserungsfall befürwortet, während die FDP unter strikter Ablehnung einer steuerlichen Erfassung von Veräusserungsgewinnen die Ausschüttungen entlasten will. Vier Parteien (CSP, Grüne Partei, SP, SVP) beantworteten die Frage nicht eindeutig: Die CSP scheint die Frage zu verneinen, da sie die unterschiedliche Besteuerung von ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen als sinnvoll befürwortet. Auch die grüne Partei scheint