Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/201: Unternehmenssteuerreform II · 37 Seiten
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1 Einleitung
1.1 Zur Vorgeschichte des Vernehmlassungsverfahrens und zum Inhalt der Vorlage
Am 31. Januar 2000 setzte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine von Prof. Xavier Oberson (Universität Genf) geleitete Expertenkommission „rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung (ERU)“ ein. Diese befasste sich zunächst mit dem Begehren nach steuerlicher Gleichbehandlung von Investitionen in Kapitalgesellschaften einerseits und Personenunternehmen wie Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften andererseits (Gerechtigkeitsziel). Im Weiteren suchte sie nach Massnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für das Risikokapital unter besonderer Berücksichtigung der KMU (Standortziel). Als Verfahren zur Beseitigung bzw. Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung empfahl die ERU eine Entlastung auf Stufe der Anteilsinhaber, und zwar bei der Bemessungsgrundlage mittels eines Teilbesteuerungsverfahrens. Sie gab diesem Verfahren den Vorzug gegenüber einem Anrechnungsverfahren.
Im August 2000 setzte das EFD zudem eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) und der Kantone ein, um mittels einer Standortstudie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Steuersystems zu untersuchen.
Gestützt auf die Ergebnisse dieser Vorarbeiten beauftragte das EFD am 21. September 2001 die ESTV, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Vernehmlassungsvorlage zur Vervollkommnung der Unternehmenssteuerreform 1997 vorzubereiten. Die beauftragte Arbeitsgruppe präsentierte im Frühjahr 2002 das Konzept für ein umfassendes Teilbesteuerungsverfahren für alle Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungen (das sog. Urkonzept). Zahlreiche Kontakte mit den interessierten Kreisen zeigten jedoch, dass die Einführung einer umfassenden Teilbesteuerung von Dividenden und Veräusserungsgewinnen aus massgeblichen Beteiligungen abgelehnt und eine im Wesentlichen auf die Entlastung der wirtschaftlichen Doppelbelastung fokussierte Unternehmenssteuerreform verlangt wird1.
Es wurde deshalb darauf verzichtet, das Urkonzept in die Vernehmlassungsvorlage aufzunehmen, sondern es wurden drei verschiedene Modelle ausgearbeitet und vorgestellt. Das vom Bundesrat bevorzugte Modell 1 übernahm grundsätzlich die substanziellen Verbesserungen des Urkonzepts, hinsichtlich der Teilbesteuerung allerdings in der Form einer Optionsmöglichkeit und mit weiteren Modifikationen. Die drei in die Vernehmlassung gegebenen Modelle werden unter Ziff. 4.1 näher erläutert.
Bei allen drei Modellen sah die Vernehmlassungsvorlage zudem Massnahmen zugunsten der Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften vor.
Für die Personenunternehmen erwies sich die von der ERU vorgeschlagene Betriebssteuer, die eine völlige Gleichstellung der Personenunternehmen mit den Körperschaften gebracht hätte, als nicht realisierbar. Es wurden aber substanzielle Verbesserungen vorgeschlagen. Diese betreffen insbesondere
1 Ausdruck dieser Haltung ist die Motion WAK-N vom 29. Oktober 2002 (02.3638).