Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/201: Unternehmenssteuerreform II · 37 Seiten
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CVP (allerdings mit einer Kapitalquote von 5 anstatt 10 Prozent), FDP und LPS berfürworten die Herabsetzung der Alternativkriterien für die Erlangung der Ermässigung auf Beteiligungserträgen von 20 auf 10 Prozent Kapitalquote und von zwei auf eine Million Franken Verkehrswert für kleinere Kapitalquoten. Nur FDP und LPS beantworten die Frage, ob für die Ermässigung auf Kapitalgewinnen nur auf die Beteiligungsquote abzustellen sei und befürworten die vorgeschlagene Lösung.
Drei Parteien, nämlich EDU, FDP und LPS widersetzen sich der Auffassung,
dass durch die Fortführung der Emissionsabgabe die Überprüfbarkeit des einzuführenden Kapitaleinlageprinzips (Agioeinzahlungen) erleichtert würde. Im Gegensatz dazu unterstützt die SP diese Auffassung. Die Anhebung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie die vorgeschlagene Lösung zu Gunsten von sog. Auffanggesellschaften wird von der FDP, den Grünen, der LPS und der SP begrüsst, von der EDU jedoch abgelehnt.
EDU, Grüne und LPS sind der Meinung, das ABRG eigne sich weder als Instrument einer antizyklischen Konjunkturpolitik noch als Massnahme zur Entlastung des Risikokapitals. Einzig die FDP spricht sich für die Beibehaltung des ABRG aus.
5.4 Vernehmlassung der Spitzenverbände
Die Einführung des Kapitaleinlageprinzips wird von der Mehrheit der Spitzenverbände begrüsst.
Die Spitzenverbände, die sich materiell zu dieser Frage geäussert haben, sind einhellig gegen eine Beschränkung der Berücksichtigung von Agio im Sinne des Kapitaleinlageprinzips auf solche Einzahlungen, die ab dem 1. Januar 2003 geleistet wurden.
Keiner der Spitzenverbände äussert Bedenken gegen die vorgeschlagene
Asymmetrie in der Anwendung des Kapitaleinlageprinzips für die direkten Steuern einerseits und die Verrechnungssteuer andererseits.
Die Frage, ob nicht nur die neu gegründeten innovativen KMU, sondern alle KMU (wenn nicht sogar alle Unternehmen) von den steuerlichen Anreizen zur Entlastung des Risikokapitals profitieren sollen, wird von der Mehrheit der Spitzenverbände bejaht.
Die Mehrheit der Spitzenverbände befürwortet die Herabsetzung der Alternativkriterien für die Erlangung der Ermässigung auf Beteiligungserträgen von 20 auf 10 Prozent Kapitalquote und von zwei auf eine Million Franken Verkehrswert für kleinere Kapitalquoten. Zwei Verbände äussern sich positiv zur Regel, wonach für die Ermässigung auf Kapitalgewinnen nur auf die Beteiligungsquote abgestellt wird, allerdings unter gleichzeitiger Einführung der Regel „Einmal qualifiziert, immer qualifiziert“, soweit der Verkehrswert der Beteiligungsrechte vor Verkauf mindestens eine Million Franken betrug. Die Antworten der übrigen Verbände nehmen in unterschiedlicher Weise und nur zu einzelnen Elementen dieser Frage Stellung.