Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/201: Unternehmenssteuerreform II · 37 Seiten
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7 Finanzielle Auswirkungen der Reform
7.1 Die Haltung des Bundesrates
Nach den Schätzungen gemäss Vernehmlassungsvorlage würden dem Bund durch die USTR II – je nach Modell – kurzfristig Mindereinnahmen zwischen 30 und 60 Millionen entstehen. Die kurzfristigen Mindereinnahmen für die Kantone wurden je nach Modell auf 700 bis 730 Millionen geschätzt. Längerfristig sollten die Mindereinnahmen für die Kantone zwischen 465 und 525 Millionen pro Jahr liegen, währenddem der Bund mit zusätzlichen Einnahmen von 70 bis 100 Millionen rechnen könnte.
Der Bundesrat machte die Tragbarkeit der Reform für die Kantone davon abhängig, dass bei der Wohneigentumsbesteuerungsvorlage gemäss Steuerpaket noch Korrekturen angebracht werden könnten. Nach dem Scheitern des Steuerpakets in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 ist diese Frage neu zu prüfen.
Die Frage, ob die USTR II für den Bundeshaushalt verkraftbar sei, wurde zudem davon abhängig gemacht, dass die in den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 vorgesehenen Massnahmen vom Parlament genehmigt würden.
7.2 Vernehmlassungen der Kantone
Die bundesrätliche Haltung zu den finanzpolitischen Rahmenbedingungen der Reform wird von den Kantonen grossmehrheitlich unterstützt. Drei Kantone lehnen sie ab, während sich vier Kantone zu dieser Frage überhaupt nicht äussern.
Die überwiegende Mehrheit der Kantone teilt die Auffassung des Bundesrates zum Entlastungsprogramm 2003 und 2004, allerdings oft unter dem Vorbehalt, dass damit nicht eine Verschiebung von Kostenblöcken vom Bund auf die Kantone und Gemeinden erfolgt. Zehn Kantone verlangen weitergehende Entlastungsmassnahmen, wie z.B. eine Erhöhung des Kantonsanteils an der DBST, einen MWST-Anteil für die Kantone und einen anderen Schlüssel bei der Verteilung der Nationalbankgewinne.
7.3 Vernehmlassungen der Parteien
Die FDP befürwortet die Haltung des Bundesrats.
SP, CSP und Grüne verlangen, die USTR II sei aufkommensneutral zu gestalten. Die Reform bringe Mindereinnahmen, die sich überproportional bei den Kantonen und Gemeinden niederschlage. Dem stünden keine wesentlichen volkswirtschaftlichen Vorteile gegenüber. Für die SP ist die USTR II zudem in diesem Ausmass nicht notwendig.
7.4 Vernehmlassungen der Spitzenverbände
economiesuisse, VPAG, Industrieholding, SGV, SAGV, Swiss Banking und Am-Cham betrachten eine wachstumsmaximierende Reform als finanzpolitisch vertretbar. Die Reform finanziere sich in hohem Masse selbst. Ausfälle bei den Kantonen seien zu relativieren, weil die Reform die Tarifautonomie der Kantone beachte. Eine Verknüpfung der Reform mit den Entlastungsprogrammen des Bundes wird abgelehnt.