Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/201: Unternehmenssteuerreform II · 37 Seiten

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Die Frage der Förderung der Konkurrenzfähigkeit des Standortes Schweiz auch durch Massnahmen zugunsten der Kapitalgesellschaften wird von CVP, EDU, FDP und LPS bejaht. Die Grüne Partei und die SVP unterstützen solche Massnahmen ebenfalls, wenn auch nur teilweise oder mit anderer Gewichtung. Die Grüne Partei ist für die Einführung des Kapitaleinlageprinzips sowie für die Massnahmen zur Erleichterung der Übernahme einer überschuldeten Gesellschaft zwecks Sanierung und begrüsst auch die Abschaffung des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1985 über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (ABRG), lehnt aber Massnahmen zur Entlastung der Investoren ab und unterstützt Massnahmen zugunsten von Personenunternehmen nur im Falle der unverschuldeten Liquidation infolge von Tod oder Invalidität. Die SVP ist der Meinung, dass mit den vorliegenden Vorschlägen primär die natürlichen Personen, d.h. die Aktionäre entlastet werden, während die Unternehmen (Personen- und Kapitalgesellschaften) praktisch leer ausgehen. Sie verlangt eine Vorlage, bei der klar die steuerliche und administrative Entlastung von Unternehmen im Vordergrund steht. Die SP schliesslich lehnt Massnahmen zugunsten von Kapitalgesellschaften ab.

3.4 Vernehmlassungen der Spitzenverbände

Acht Spitzenverbände bejahen die Frage, ob überhaupt Massnahmen zu einer Unternehmenssteuerreform ergriffen werden sollen. Zwei Verbände (SGB, KV Schweiz) sehen für eine Unternehmenssteuerreform keinen dringenden Handlunggsbedarf, begrüssen aber eine Vereinfachung der Steuerregelungen für Unternehmen und befürworten kostenneutrale Reformen. Für Travail suisse geht die vorgelegte Unternehmenssteuerreform II in die falsche Richtung: der volkswirtschaftliche Nutzen sei fragwürdig. Die steuerliche Standortattrakivität der Schweiz erweise sich nicht als bedenklich. Vor dem Hintergrund der aktuellen finanzpolitischen Diskussion seien die mit der Reform verbundenen Mindereinnahmen der öffentlichen Hand von 700-800 Mio. unverständlich. Der Reformimpuls für das Wirtschaftswachstum sei zweifelhaft und die einseitige Entlastung von Grossinvestoren verletze die Verteilungsgerechtigkeit.

Die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit des Standortes Schweiz soll nach Ansicht von acht Spitzenverbänden mittels gesamtwirtschaftlicher Entlastung des Risikokapitals auf Ebene der Investoren angestrebt werden. Zwei Verbände (SGB, Travail.Suisse) lehnen dies ab, da die Schweiz nicht an Kapitalmangel leide. Der KV Schweiz hält es für richtig, diese Frage zu prüfen, warnt aber vor übereilten Schritten, da es in der Schweiz nicht an Kapital mangle.

Zur Frage, ob die zu treffenden Massnahmen auch den Wegfall der unterschiedlichen steuerlichen Folgen bei Ausschüttung oder Thesaurierung bewirken sollen, äussern sich die Spitzenverbände eher zustimmend, Swiss Banking und Travail suisse ablehnend. Für SGB und KV Schweiz ist ein Wegfall der genannten unterschiedlichen steuerlichen Folgen nicht zwingend anzustreben, da die Selbstfinanzierung weiterhin förderungswürdig sei.

Acht Spitzenverbände halten es für richtig, zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung statt eines Anrechnungsverfahrens ein Teileinkünfteverfahren vorzusehen. Für den SGB macht ein Teileinkünfteverfahren nur Sinn, wenn den Inhabern von qualifizierten privaten Beteiligungen keine Optionsmöglichkeit eingeräumt wird und wenn Beteiligungsgewinne konsequent besteuert werden.