Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/120: Patentanwaltsgesetz (PAG); Bundesgesetz über das Bundespatentgericht (Bundespatentgerichtsgesetz; PatGG) · 34 Seiten
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kosten bedingen. Ein zentrales Spezialgericht ist demgegenüber kosteneffizienter. Die den Besonderheiten des Patentprozesses Rechnung tragende und effiziente Verfahrensausgestaltung begünstigt denn gerade auch die KMU.
1.4 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Aufgrund der oft hohen Streitwerte in Patentprozessen wird sich das Gericht zu einem nicht unerheblichen Teil selbst finanzieren. Die Gerichtsgebühren sind so zu bemessen, dass ein Ausgleich zwischen dem Anspruch der Parteien auf angemessenen Zugang zum Bundespatentgericht und dem Grundsatz, dass die eigenen Mittel des Bundespatentgerichts seine Kosten decken soll, gewährleistet ist. Soweit das Bundespatentgericht nicht in der Lage ist, seine Kosten aus den Gebühren abzudecken, stellen Beitragsleistungen des IGE die Finanzierung sicher. Das IGE verfügt im Bereich der Patentgebühren über eine grosse Budgetierungssicherheit, was für das Bundespatentgericht entsprechende finanzielle Sicherheit bedeutet. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang auch eine Erhöhung der Patentgebühren. Dabei dürfte eine mögliche Erhöhung der Gebühren in- und ausländischen Patentinhabern als Preis für eine verbesserte gesamtschweizerische Rechtsprechung zuzumuten sein. Demgegenüber erfahren die Kantone mit der Zuständigkeit des Bundespatentgerichts eine wesentliche Entlastung, die zu Kosteneinsparungen führt.
1.5 Rechtsvergleich und Verhältnis zum europäischen Recht
Auf europäischer Ebene bestehen derzeit nur im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens harmonisierte patentrechtliche Vorschriften. Die Durchsetzung europäischer Patente ist nach deren Erteilung durch das in München ansässige Europäische Patentamt (EPA) Sache der Vertragsstaaten. Dieses rein nationale Streitregelungssystem macht Mehrfachrechtsstreitigkeiten unumgänglich. Um ein für mehrere Staaten erteiltes europäisches Patent durchzusetzen, muss die Patentinhaberin bzw. der Patentinhaber mehrere parallele Verletzungsverfahren - für ein und dasselbe europäische Patent und möglicherweise gegen ein und denselben vermeintlichen Verletzer - vor den nationalen Gerichten derjenigen Staaten anstrengen, in denen es zu Verletzungshandlungen gekommen ist. Dies ist nicht nur kosten- und zeitaufwendig, sondern kann Rechtsunsicherheit bewirken, da die einzelnen nationalen Gerichte unter Anwendung ihres eigenen Verfahrens- und Schadenersatzrechts oft zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen. Häufig führen parallele Patentverletzungen zudem zu grenzüberschreitenden Streitfällen und zum sogenannten 'forum shopping', d.h. die Parteien strengen gezielt ein Verfahren vor demjenigen Gericht an, von welchem sie ein günstiges Urteil erwarten. Dieses Phänomen birgt ernste Risiken für jedes Rechtssystem in sich.
Zu einer zusätzlichen Verschärfung der Problematik bei Mehrfachrechtsstreitigkeiten beigetragen haben zwei jüngst ergangene Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Der EuGH hat entschieden, dass ein Gericht auf der Grundlage der