Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/120: Patentanwaltsgesetz (PAG); Bundesgesetz über das Bundespatentgericht (Bundespatentgerichtsgesetz; PatGG) · 34 Seiten
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3.3.4 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft
Für die Schweiz ist das Patentsystem ein wichtiger Anreiz für Investitionen in Forschung und Entwicklung, die Schaffung von Innovationen, die Stimulierung der Forschung sowie die Verbreitung von Wissen. Der Sinn und Zweck des Patentsystems ist die Erhöhung des Innovationsaufkommens in Bereichen, in denen der freie Markt Innovation behindert. Innovation schafft mehr Arbeitsplätze, höheres Wachstum und damit eine Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Eine zentrale Rechtssprechung hoher Qualität, die für eine reibungslose Umsetzung des Patentsystems sorgt, stärkt die zentrale Funktion des Patentsystems im Innovationsprozess und dient somit der Förderung der Gesamtwohlfahrt in der Schweiz.
Das neue Gericht wird zu einer Qualitätserhöhung durch Standardisierung, Sicherheit und Gewähr vor allem gegenüber den Rechtsschutzsuchenden bei Patentprozessen führen. Bei der Schaffung eines Bundespatentgerichtes handelt es sich um eine Massnahme, die Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit schaffen soll. Die vorgeschlagene Regulierung verbessert den bestehenden Patentschutz in der Schweiz und fördert dadurch auch die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.
3.3.5 Alternative Regelungen
Bei der in der aktuellen Vorlage zur Schaffung eines Bundespatentgerichts vorgesehenen Regulierungsmassnahme handelt es sich um eine Massnahme, deren Alternativen bereits besprochen wurden (vgl. Ziff. 1.3.2).
3.3.6 Zweckmässigkeit im Vollzug
Mit der Schaffung eines Bundespatentgerichts wird der Vollzug des Patentrechts im Rahmen zivilrechtlicher Streitigkeiten optimiert. Der Instanzenzug wird vereinfacht und damit auch der Zugang zum Rechtsschutz. Es besteht zudem eine verbesserte Rechtssicherheit, da Zuständigkeitsfragen weitgehend entfallen. Die Zentralisierung und qualitative Verbesserung der Rechtsprechung verbessert die Vorhersehbarkeit der Entscheidungen und auch die Transparenz. Die Schaffung eines Bundespatentgerichts zielt schliesslich darauf ab, den Zugang zu Gerichten zu vereinfachen und eine Qualitätssteigerung bei der Rechtsdurchsetzung von Patenten zu gewährleisten.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zum Finanzplan
Die Vorlage ist in der Legislaturplanung 2003–2007 als Richtliniengeschäft angekündigt (BBl 2004 1162, 1192).
Die Schaffung eines Bundespatentgerichts ist Teilaspekt der Patentgesetzrevision. Da diese einen umfangreichen Katalog von Themen unterschiedlicher Dringlichkeit und Tragweite betrifft, beschloss der Bundesrat nach Einsicht in den Bericht über das Ergebnis der im Jahr 2004 durchgeführten Vernehmlassung am 11. März 2005 ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen. Die Schaffung eines erstinstanzlichen Bundespa-