Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 36 Seiten

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Im internationalen Standortwettbewerb ist allerdings auch eine Politik notwendig, welche die Vorzüge eines Landes aufzeigt, gezielt beeinflusst und zugänglich macht. Diese Aufgabe kommt der Standortpolitik zu. Sie braucht eine starke Landeswerbung, welche die schweizerischen Trümpfe im Bereich der Standortvorteile und der Rahmenbedingungen im Ausland bekannt macht und möglichst marktnah bewirbt.

1.6.2 Finanzielle Überlegungen: Effizienzsteigerung und Entlastung des Haushalts

Das Total der Bundesbeiträge für die in die neue Gesellschaft eingeführten Organisationen nahmen seit dem Jahre 2000 um rund einen Viertel zu. Sie betragen heute knapp 60 Million Franken (Übersicht 4). Ein Teil der Zunahme ist auf einen einmaligen Beitrag an Schweiz Tourismus für die Aufrechterhaltung der Promotionsstrukturen im Ausland nach dem "grounding" der S Air Group (10 Millionen Franken) zurückzuführen. Im Bereich von Präsenz Schweiz und LOCATION Switzerland mussten die betroffenen Departemente 100 Prozent beziehungsweise 20 Prozent auf anderen Ausgaben kompensieren.

Übersicht 4

Entwicklung der Bundesbeiträge 2000-2007

70'000'000

60'000'000

50'000'000

40'000'000 SR-Krise:

30'000'000 einmaliger Beitrag

10 Mio. Franken

20'000'000

10'000'000

0

2000 2001 2002 2003 20042005

Voranschlag 2006Voranschlag 2007 Bundesbeitrag Gesamtbudget 2005 Mitarbeiter PRS 10.3 Mio. Franken 10.3 Mio. Franken15

ST 46.0 Mio. Franken 73.5 Mio. Franken167

L:S 2.4 Mio. Franken 3.7 Mio. Franken12

TOTAL 58.7 Mio. Franken 87.5 Mio. Franken194

Quelle: SECO 2006

Mit der Drittmittelbeschaffung wird die Wirksamkeit der Landeswerbung im Ausland erhöht und die Abhängigkeit der Gesellschaft von der Finanzhilfe des Bundes verringert. Mit der Auslagerung von Verwaltungseinheiten wird die Bundesverwaltung verkleinert. Mit der Zusammenlegung der drei betroffenen