Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 36 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Allgemeiner Teil

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Parlamentarischer Auftrag

Die eidgenössischen Räte reichten im Anschluss an die Beratung der Botschaft über die Finanzhilfe 2005-2009 an Schweiz Tourismus in den Sommer- und

Herbstsessionen 2004 ähnlich lautende Postulate für eine bessere Koordination

der Landeswerbung ein. Beide Räte verlangten vom Bundesrat einen Bericht mit einem neuen Konzept für eine koordinierte Landeswerbung.

Der Ständerat verlangte im Postulat seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) vom 30. März 2004 (04.3199), dass insbesondere die Kräfte und der

Mitteleinsatz von Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus und LOCATION

Switzerland besser zu bündeln seien. Er forderte auch, dass das neue Konzept unter der Federführung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) möglichst rasch umgesetzt werden soll.

Der Nationalrat verlangte im Postulat seiner WAK vom 24. August 2004 (04.3434),

die Koordination sämtlicher staatlich unterstützten Marketingmassnahmen, seien diese kultureller, politischer oder wirtschaftlicher Natur inklusive der landwirtschaftlichen Produktförderungsmassnahmen. Er forderte, dass alle vom

Bund unterstützten und im Ausland tätigen Informations- und Promotionsinstitutionen, insbesondere Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus, LOCATION Switzerland, Osec und Pro Helvetia in das Konzept Reorganisation der Landeswerbung einzubeziehen seien.

Er forderte zudem einen ziel- und wirkungsorientierten Einsatz der Bundesmittel, eine organisatorische Straffung der Aufgaben und eine eindeutige Führungsstruktur mit klarer Unterstellung der Aufsicht unter ein Departement.

1.1.2 Bericht des Bundesrates über die Koordination der Landeswerbung

Der Bundesrat unterbreitete mit Beschluss vom 9. Dezember 2005 in Erfüllung der

Postulate einen Bericht über die Koordination der Landeswerbung. Er schuf

Transparenz über die im Bereich der Landeswerbung mit Bundesmitteln tätigen Organisationen. Er analysierte die bestehenden Koordinationsprobleme und lotete zusammen mit den Direktoren der betroffenen Organisationen die möglichen Verbundvorteile und Grössenersparnisse im Bereich der Landeswerbung aus.

Auf Grund der Ergebnisse dieser Überlegungen schlug der Bundesrat eine

strukturelle Bereinigung des heutigen Netzwerks der Landeswerbung vor, die über den heutigen Koordinationsstand hinausgeht. Er erfüllte damit die

Forderung der eidgenössischen Räte, die eine weitgehende organisatorische und betriebswirtschaftliche Optimierung der eingesetzten Instrumente der Landeswerbung verlangt hatte.