Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 36 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Allgemeiner Teil
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Parlamentarischer Auftrag
Die eidgenössischen Räte reichten im Anschluss an die Beratung der Botschaft über die Finanzhilfe 2005-2009 an Schweiz Tourismus in den Sommer- und
Herbstsessionen 2004 ähnlich lautende Postulate für eine bessere Koordination
der Landeswerbung ein. Beide Räte verlangten vom Bundesrat einen Bericht mit einem neuen Konzept für eine koordinierte Landeswerbung.
Der Ständerat verlangte im Postulat seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) vom 30. März 2004 (04.3199), dass insbesondere die Kräfte und der
Mitteleinsatz von Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus und LOCATION
Switzerland besser zu bündeln seien. Er forderte auch, dass das neue Konzept unter der Federführung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) möglichst rasch umgesetzt werden soll.
Der Nationalrat verlangte im Postulat seiner WAK vom 24. August 2004 (04.3434),
die Koordination sämtlicher staatlich unterstützten Marketingmassnahmen, seien diese kultureller, politischer oder wirtschaftlicher Natur inklusive der landwirtschaftlichen Produktförderungsmassnahmen. Er forderte, dass alle vom
Bund unterstützten und im Ausland tätigen Informations- und Promotionsinstitutionen, insbesondere Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus, LOCATION Switzerland, Osec und Pro Helvetia in das Konzept Reorganisation der Landeswerbung einzubeziehen seien.
Er forderte zudem einen ziel- und wirkungsorientierten Einsatz der Bundesmittel, eine organisatorische Straffung der Aufgaben und eine eindeutige Führungsstruktur mit klarer Unterstellung der Aufsicht unter ein Departement.
1.1.2 Bericht des Bundesrates über die Koordination der Landeswerbung
Der Bundesrat unterbreitete mit Beschluss vom 9. Dezember 2005 in Erfüllung der
Postulate einen Bericht über die Koordination der Landeswerbung. Er schuf
Transparenz über die im Bereich der Landeswerbung mit Bundesmitteln tätigen Organisationen. Er analysierte die bestehenden Koordinationsprobleme und lotete zusammen mit den Direktoren der betroffenen Organisationen die möglichen Verbundvorteile und Grössenersparnisse im Bereich der Landeswerbung aus.
Auf Grund der Ergebnisse dieser Überlegungen schlug der Bundesrat eine
strukturelle Bereinigung des heutigen Netzwerks der Landeswerbung vor, die über den heutigen Koordinationsstand hinausgeht. Er erfüllte damit die
Forderung der eidgenössischen Räte, die eine weitgehende organisatorische und betriebswirtschaftliche Optimierung der eingesetzten Instrumente der Landeswerbung verlangt hatte.