Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 36 Seiten

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und LOCATION Switzerland. Sie nutzen und pflegen als einzige im hohem Masse das Image der Schweiz. Die Kommunikations- und Promotionsmassnahmen dieser Organisationen verstärken sich gegenseitig. Sie können im Bereich von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik die Führung im Bereich der Landeswerbung übernehmen und über ihre Netzwerke den Auftritt der Schweiz im Ausland koordinieren.

Eine zentrale Aufgabe der neu zu schaffenden Gesellschaft für Landeswerbung wird das „Country Branding“ sein. Sie hat für die Schweiz eine "Marke" aufzubauen und im Ausland zu positionieren, welche die Vielfalt und die Attraktivität des Landes zur Geltung bringt.

Die Organisation für Landeswerbung hat das Image basierend auf einer gezielten

Ansprache der von ihr abgedeckten Zielgruppen aufzubauen. Meinungsmacher

müssen persönlich angesprochen werden. Für Besucher des Landes sind grossangelegt Publikumskampagnen notwendig. In der Standortpromotion müssen aus einer grösseren Gesamtheit gezielt investitionswillige Unternehmer herausgefiltert werden. Dafür ist der vorhandene spezialisierte Sachverstand einzusetzen.

Mit der Reorganisation wird die Kontinuität der Landeswerbung gesichert. Die Förderung des Ansehens der Schweiz, die Anziehung von Besuchern und von Unternehmen über eine verbindliche "Markenführung" ist eine langfristige Aufgabe, die stete Werbeanstrengungen braucht. Dazu sind stabile Strukturen und eine angemessene Grundfinanzierung notwendig, die nur der Bund gewährleisten kann.

Die zu schaffende Organisation wird dort Partnerschaften eingehen, wo sie bei der Aufgabenerfüllung notwendig sind. Sofern Dritte von direkt anrechenbaren Leistungen profitieren, sollen sie sich an deren Finanzierung beteiligen.

Die für Landeswerbung zu schaffende Organisation soll in der Lage sein, ihre

Aufgaben und Mittel flexibel neuen Herausforderungen und Ereignissen anzupassen. Sie ist entwicklungsfähig und übernimmt allfällige neue

Promotionsaufgaben, insofern diese sich als notwendig erweisen. Sie wird einheitlich geführt und unter der Aufsicht eines Departements stehen.

1.3.2 "Markenführung" für einen einheitlichen Auftritt im Ausland

Die Schweiz ist eines der am besten bekannten Länder der Welt. Sie verfügt auch

über einen guten Ruf. Das schweizerische Image ist zu einer "Marke" geworden,

die von einer Vielzahl von Akteuren direkt und indirekt benutzt wird. Sie ist für alle in unserem Land tätigen Leistungsträger eine wichtige Ressource.

Diese "Marke " schafft Aufmerksamkeit, Respekt und Vertrauen bei den umworbenen Meinungsmachern, Investoren, Konsumenten, Besuchern und

Medien. Sie verleiht den Produzenten von schweizerischen Leistungen einen zusätzlichen Wert in Form einer Rente. Der "Markenwert" erhöht das Ansehen, schafft Sympathie und erhöht auch die Zahlungsbereitschaft potenzieller Kunden für schweizerische Leistungen. Sie ist somit ein Kundenwegweiser.

Eine konsequente "Markenführung" stützt sich auf die wirklichen und

einzigartigen Stärken der Schweiz. Sie setzt gemeinsame Vorstellungen über

unser Land voraus, um es erfolgreich auf den Märkten zu positionieren. Die