Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 36 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht
für die Schweiz zu fördern hat. Swissinfo ist eine Verwaltungseinheit der SRG, welche die journalistische Freiheit der Medienschaffenden hochhält. Diese vom Bund finanziell unterstützte Institution wird deshalb nicht in die neue Organisation eingeführt. Der Leistungsauftrag von Swissinfo wird so formuliert, dass sich diese Organisation in erster Linie auf die journalistische bearbeitete Darstellung der Schweiz im Ausland konzentriert. Die Information über die Schweiz zu Promotionszwecken ist die Aufgabe der neuen Gesellschaft für Landeswerbung. Auf diese Weise können Doppelspurigkeiten verhindert werden.
1.4 Gründung einer Gesellschaft für Landeswerbung
1.4.1 Zielvorgaben des Bundes
Mit der Gründung einer Gesellschaft für Landeswerbung wird der Schweiz im Wettbewerb um Aufmerksamkeit, Verständnis oder gar Sympathien eine starke Stellung verliehen. Die Gesellschaft ist für die "Markenführung" zuständig, die über Inhalte, Kooperationen und Netzwerke weiter voranzutreiben ist. Sie hat aber
auch dafür zu sorgen, dass die Dienstleistungen der eingeführten Organisationen
zielgruppengerecht weitergeführt werden. Kommunikation und Leistungen müssen übereinstimmen.
Die neue Gesellschaft verfolgt folgende Ziele:
- sie fördert das Ansehen der Schweiz, stellt die hohe Leistungsfähigkeit unseres
Landes dar, kommuniziert seine Vorzüge und seine Attraktionen;
- sie zieht Gäste für die Schweiz als Reise-, Ferien- und Kongressland an und
leistet damit einen Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und seiner Regionen;
- sie schafft Wertschöpfung für die Schweiz, indem sie für die Ansiedlung von
Unternehmen, Technologie- und Wissenschaftskooperationen sowie Investitionen aus dem Ausland sorgt;
- sie sorgt im Rahmen ihrer Tätigkeiten für einen koordinierten Einsatz ihrer
Mittel.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben hat die neue Organisation darauf zu achten, dass sie die Leistungen nicht wettbewerbsverzerrend erbringt.
1.4.2 Aufgaben der Gesellschaft
Es liegt im öffentlichen Interesse des Bundes, dass die neue Gesellschaft zur Verbesserung der Position der Schweiz im internationalen Wettbewerb der Länder und Standorte sorgt. Sie führt dazu folgenden Auftrag aus:
- sie begeistert für die Schweiz durch eine konzise "Markenführung" und kreative Werbebotschaften;
- sie übernimmt eine kompetente und koordinierende Führungsrolle bei der professionellen "Markenführung" und etabliert sich als Kompetenzzentrum für das Image der Schweiz;