Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 36 Seiten

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Es ist vorgesehen, den eidgenössischen Räten das neue Gesetz über die Schweizerische Landeswerbung und das Konzept für die Umsetzung der Gesellschaft für Aussenwirtschaft im Rahmen einer Sammelbotschaft zur Standortförderung 2008-2011 mit entsprechenden Finanzierungsbeschlüssen vorzulegen. Sie soll dem Parlament erstmals die angebots- und nachfrageseitigen Förderungsmassnahmen (KMU-Politik, Exportförderung, Tourismuspolitik, Landeswerbung) für den Standort Schweiz als zusammenhängendes Massnahmenbündel präsentieren (siehe 1.6.1 Volkswirtschaftliche Überlegungen: Stärkung der Stellung der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb).

1.1.5 Dringlichkeit des Vorhabens

Die Anstrengungen für eine stärkere Koordination der Landeswerbung werden von den eidgenössischen Räten als eine Vorbedingung für die zukünftige Finanzierung der vom Bund unterstützten Institutionen im Bereich der Landeswerbung betrachtet. Aus diesem Grund wurden die geltenden Finanzierungsbeschlüsse für Schweiz Tourismus, Osec und LOCATION Switzerland auf Ende 2007 beschränkt. Damit will das Parlament erreichen, dass das neue Konzept und die dazu notwendigen rechtlichen Vorkehren noch vor dem Auslaufen dieser Beschlüsse umgesetzt werden.

Es ist für eine stetige Landeswerbung wichtig, dass allfällige Reorganisationsschritte rasch erfolgen und die mittelfristige Finanzierung für die Periode 2008 bis 2011 sichergestellt werden kann. Die Finanzhilfen sind in der Phase der Transformation auf Grund der geltenden Finanzplanung den einzelnen eingeführten Organisationen zuzuteilen. Bei Inkrafttreten des Gesetzes und der Reorganisation werden die Finanzhilfen an die neue Organisation gehen.

1.2 Heutiger Koordinationsstand

1.2.1 Begriff der Landeswerbung

Unter Landeswerbung werden die direkten Kommunikations- und

Marketingtätigkeiten verstanden, die vom Bund unterstützte Organisationen

im Ausland für die Schweiz betreiben. Diese Tätigkeiten werden unterstützt von im In- und Ausland tätigen Organisationen, die anderen Zwecken dienen, aber einen

positiven Zusatz- oder Nebennutzen für die Landeswerbung abwerfen.

Diese direkten und indirekten Tätigkeiten für Landeswerbung beruhen auf Leistungen einer Vielzahl privater und öffentlicher Akteure, welche die Schweiz im Ausland bekannt machen und ihren Ruf begründen. Zu diesen Leistungen zählen etwa die wissenschaftlichen, technischen und politischen Errungenschaften des Landes oder die Entwicklung und Produktion qualitativ hochstehender Produkte durch ansässige Unternehmen, aber auch die immateriellen Leistungen des Landes in allen Bereichen des gesellschaftlichen, kulturellen und staatlichen Lebens.