Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 36 Seiten
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genehmigen. Dies geschieht mit Vorteil gleichzeitig. Der Übergang der Aktiven und Passiven erfolgt im Rahmen einer Universalsukzession. Das Bundesgesetz vom 3. Oktober 2003 über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung12 ist nicht anwendbar. Die Erfahrungen aus anderen Projekten zeigen, dass in der Konkretisierungsphase der Errichtung von Unternehmen kurzfristig besonderer Regelungsbedarf entstehen kann. Aus diesem Grund wird dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, die für den Übergang notwendigen Vorkehren zu treffen und entsprechende Bestimmungen zu erlassen.
Die Vermögensbestände und Rechtsverhältnisse der in die Anstalt eingeführten Organisationen werden damit ex lege in die neue Anstalt übertragen. Bei den beiden Verwaltungseinheiten Präsenz Schweiz und LOCATION Switzerland hat der Bundesrat dafür zu sorgen, dass alle Vermögensbestände und Rechtsverhältnisse von den betroffenen Departementen in die Anstalt übergehen. Er verabschiedet dazu ein Inventar der zu übertragenden Bestände und Rechtsverhältnisse wie beispielsweise im Bereich des Personals oder der IT- und Büroinfrastrukturen.
Art. 22 Übergang der Arbeitsverhältnisse
Bei der Überführung von Schweiz Tourismus, Präsenz Schweiz und LOCATION Switzerland in die neue Anstalt gehen die Arbeitsverhältnisse von Gesetzes wegen vom bisherigen Arbeitgeber an die neue Arbeitgeberin über. Weder muss das zuständige Arbeitgeberorgan der Bundesverwaltung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von Schweiz Tourismus, Präsenz Schweiz und LOCATION Switzerland kündigen noch muss die neue Trägerschaft neu anstellen. Die vom Übergang betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Artikel 333 Absatz 2 OR die Möglichkeit, den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses abzulehnen. Diesfalls endet das Arbeitsverhältnis auf Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist, die sich nach dem Bundespersonalgesetz beziehungsweise Obligationenrecht richtet. Nach Errichtung der Anstalt werden die daraus entstehenden Kosten bis zum Ablauf der entsprechenden Kündigungsfristen von der Anstalt getragen.
Die Arbeitsverhältnisse gehen teils vom öffentlichen Recht ins Privatrecht über. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden somit neue privatrechtliche Verträge mit neuen Anstellungsbedingungen erhalten, denen sie zustimmen müssen.
Wenn das Arbeitsverhältnis weitergeführt wird, besteht während der Dauer eines Jahres Anspruch auf den bisherigen Lohn. Mit der Zusammenführung drei verschiedener Behörden wird es eine neue Organisationsstruktur geben. Das hat zur Folge, dass sich die einzelnen Arbeitsbereiche und Funktionen unter Umständen ändern. Die Betroffenen können daraus keine Ansprüche an den ehemaligen Arbeitgeber ableiten.
Ob in Einzelfällen ein Bewerbungsverfahren durchgeführt wird, entscheidet der Verwaltungsrat beziehungsweise die Geschäftsleitung. Dies wird in der Regel bei Zusammenlegung von Funktionen oder bei Neuschaffung von Funktionen der Fall sein.
Bei Umstrukturierungen gibt es immer Gewinnerinnen und Gewinner beziehungsweise Verliererinnen und Verlierer. Sollte es in gewissen Fällen nicht
12 Fusionsgesetz, FusG; SR 221.301