Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 36 Seiten
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eine mitgliedschaftliche Struktur. Diese Organisation wurde 1917 von privaten Trägern in enger Zusammenarbeit mit den Schweizerischen Bundesbahnen als Selbsthilfeorganisation geschaffen. Auf Grund des immer stärker werdenden finanziellen Engagement des Bundes wurde sie mit dem geltenden Bundesgesetz über die Schweizerische Verkehrszentrale vom 21. Dezember 1955 in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft umgewandelt (SR 935.21). Diese Körperschaft wird heute vom Bund gesteuert und beaufsichtigt, hat aber die mitgliedschaftlichen Strukturen beibehalten.
Auf Grund der unterschiedlichen Strukturen der in die neue Gesellschaft einzuführenden Organisationen ist es nicht möglich, eine homogene mitgliedschaftliche Struktur zu schaffen, was für die Rechtsform der Anstalt spricht. Hingegen werden im Gesetzesentwurf für die Zusammenarbeit mit den
interessierten Kreisen und die Beschaffung von Drittmitteln neue institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit vorgeschlagen. Die
Gesellschaft für Landeswerbung wird auf operationeller Ebene Gesellschaften gründen oder sich an solchen beteiligen können. Sie erhält ein ganzes Spektrum von Möglichkeiten, um zusätzliche finanzielle Mittel zu beschaffen. Sie kann für Dienstleistungen Rechnungen stellen, Sponsoringverträge abschliessen, im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung kommerziell tätig werden und freiwillige Beiträge einholen.
1.5.5 Führung mit strategischen Zielen
Der Bund wird die neue Gesellschaft über strategische Ziele führen. Grundlage sind die im neuen Gesetz festgelegten Aufgaben. Sie sind in gezielte Tätigkeiten umzusetzen, die in Programmen und Aktionen zusammengefasst werden. Die Gesellschaft unterbreitet zu diesem Zweck der Aufsichtsbehörde des Bundes ein auf die Legislaturperiode angelegtes Mehrjahresprogramm und eine entsprechende Finanzplanung. Anhand dieses Programms schlägt der Bund die zu erfüllenden strategischen Ziele vor. Er begleitet die Zielerfüllung auf Grund der Jahresprogramme der neuen Gesellschaft.
Um eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen, hat die Gesellschaft sich an den Bedürfnissen der Kunden zu orientieren und sich auf die Zielgruppen der Promotions- und Marketingdienstleistungen auszurichten. Eine solche Kundenorientierung trägt dazu bei, die Leistungen der Gesellschaft mess- und quantifizierbar zu machen. Die Wahrnehmungs- und Beeinflussungsquoten der Kommunikationsinstrumente werden gemessen. Der geschaffene Mehrwert der Promotionswirkungskette ist zu quantifizieren.
Die Gesellschaft für Landeswerbung übernimmt im Auftrag des Bundes die „Führung und Koordination“ des Auftritts der Schweiz im Ausland. Sie sorgt für die:
- Stärkung der Koordination aller unter der schweizerischen „Marke“ operierenden Organisationen des Bundes auch ausserhalb der neuen Gesellschaft;
- Formulierung eines jährlichen Schwerpunktprogramms sowie einer strategischen Mittelfristplanung;
- Ressourcenzuteilung, die durch den Verwaltungsrat, basierend auf den Vorgaben des Bundes, einer Wirkungsbeurteilung und der strategischen