Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 36 Seiten
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Organisationen in eine einzige Gesellschaft werden Doppelspurigkeiten beseitigt, die gemeinsame Produktion von Dienstleistungen im Bereich der Kommunikation ermöglicht und die Verwaltungskosten reduziert. Dieses Massnahmenbündel wird mittelfristig die Einnahmen steigern und die Kosten senken. Damit kann eine Entlastung des Bundeshaushalts erreicht werden.
In der vom Nationalrat überwiesenen Motion vom 2. Februar 2006 über die Reorganisation der Landeswerbung werden Einsparungen von 20 Prozent der Verwaltungskosten der neuen Organisationen erwartet. Unter Verwaltungskosten werden die Kosten der Organisationsleitung, der Geschäftsführung, die Personalkosten für die zentralen Dienste, die Raumkosten und die allgemeinen Kosten verstanden. Die durchschnittlichen Verwaltungskosten der betroffenen Organisationen betragen rund 10 Prozent des Gesamtbudgets oder 8.75 Millionen Franken.
Da bei der Reorganisation grössere Transformationskosten in der Höhe von schätzungsweise bis zu drei bis vier Millionen Franken entstehen werden, die von den betroffenen Institutionen zu tragen sind, wird sich das verlangte Sparziel von 20 Prozent der Verwaltungskosten erst nach der operationellen Umsetzung der Reorganisation realisieren lassen.
1.7 Einbezug der Kantone
1.7.1 Grundsätzliches
Eine Arbeitsgruppe "Landeswerbung" der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) befasste sich mit den Arbeiten rund um die Reorganisation der Landeswerbung. Es wurde abgeklärt, wie die Mitwirkungsmöglichkeiten der Kantone im Bereich der Standortpromotion gesichert werden können. Zudem wurde die Frage der Eingliederung von LOCATION Switzerland aufgeworfen, die für die im Zuständigkeitsbereich der Kantone liegende Unternehmensansiedlung von grosser Bedeutung ist. Es wurde erörtert, wieweit eine Einordnung von LOCATION Switzerland in die Gesellschaft für Landeswerbung sinnvoll ist oder ob diese nicht mit der Osec zusammengelegt und in die Gesellschaft für Aussenwirtschaft eingeführt werden sollte.
Die neue Anstalt bringt den Kantonen im Bereich der Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Landeswerbung eine Reihe von gewichtigen Vorteilen:
- sie verstärkt subsidiär die Promotionsanstrengungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz, die direkt der von Kantonen geförderten Unternehmensansiedlung zugute kommen;
- sie bietet eine starke und systematische "Markenführung", die Elemente von Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, und Tourismus miteinbezieht;
- sie ist eine Plattform für marktnahe und professionelle Beratung und Kommunikation;
- sie besitzt Fachwissen im Bereich der Kooperationen und der entsprechenden Netzwerke;
- sie verfügt über die kritische Masse für den Auftritt im Ausland und die Produktion von Werbemitteln.