Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 36 Seiten

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1.1.4 Grundsätzliche Überlegungen des Bundesrates

Der Bundesrat prüfte auf der Grundlage seines Berichts vom 9. Dezember 2005 und im Anschluss an die parlamentarischen Beratungen zielführende und erfolgsversprechende Lösungen. Dabei ging er davon aus, dass der heute erreichte Stand der Koordination zwischen den im Ausland im Bereich der Kommunikation und des Marketings für die Schweiz auftretenden und vom Bund unterstützten Organisationen institutionell nicht mehr wesentlich verbessert werden kann. Zudem hatte er den Forderungen der eidgenössischen Räten nachzukommen, die eine organisatorische Straffung der Aufgaben im Sinne der Zusammenlegung von Institutionen verlangten.

Der Bundesrat prüfte im Anschluss an die parlamentarischen Beratungen von Mai und Juni 2006 die Machbarkeit der beiden vorgeschlagenen Integrationsvarianten. Es wurde vom EVD im Sinne der Variante „Integration erweiterter Bereich“ ein Projekt vorbereitet, das die vom Nationalrat vorgeschlagenen Gesellschaften für Landeswerbung und Aussenwirtschaft in eine einzige Gesellschaft zusammengeführt hätte. Es war vorgesehen, Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus, LOCATION Switzerland, Osec, Sofi und Sippo zusammenzulegen.

Diese grosse Lösung warf allerdings schwerwiegende rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen auf, auf die bereits im bundesrätlichen Bericht hingewiesen wurde. Als schwierig erwies sich, die öffentlich-rechtlich

organisierten Organisationen der Landeswerbung und die im verwandten Bereich tätigen privatrechtlichen Organisationen der Aussenwirtschaft

zusammenzuführen. Als ebenso problematisch stellten sich die Unterschiede zwischen beiden "Häusern" im Bereich des Instrumenteneinsatzes, der Organisationskultur und der Mitgliedschaften heraus. Aus diesem Grund legt der Bundesrat nun in Anlehnung an die erwähnte nationalrätliche Motion eine Lösung vor, welche die Schaffung von zwei Gesellschaften vorsieht.

Die vollumfänglich im Bereich der Landeswerbung tätigen Organisationen, die in

hohem Masse auf die Nutzung und die Pflege des Images als öffentliches Gut

ausgerichtet sind, werden in einer Gesellschaft für Landeswerbung zusammengeführt. Es handelt sich um Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus und LOCATION Switzerland. Diese Zusammenlegung erfordert den Erlass eines neuen Gesetzes für Landeswerbung, das an die Stelle der für diese drei Organisationen geschaffenen Spezialgesetze tritt.

Die in den komplementären Bereichen der Exportförderung und der Investitions- und Importförderung mit Entwicklungsländern tätigen Organisationen, die

Geschäftsmöglichkeiten für Klein- und Mittelbetriebe schaffen, sollen in eine

Gesellschaft für Aussenwirtschaft zusammengeführt werden. Es handelt sich um Osec (Exportförderung), Sofi (Investitionsförderung in Entwicklungs- und Transitionsländern) und Sippo (Importförderung aus Entwicklungs- und Transitionsländern). Seit dem 29. Juni 2006 bilden diese Organisationen zusammen mit der Exportrisikogarantie des Bundes (ERG) einen Verein, der im operativen Bereich zusammenarbeitet. Ende 2007 laufen die Mandate aus, die das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) diesen Organisationen erteilte. Es ist vorgesehen, die Mandate der drei Organisationen in die zu schaffende Gesellschaft für Aussenwirtschaft zu übertragen. Dazu ist kein Erlass neuer gesetzlicher Bestimmungen notwendig.