Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 36 Seiten

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bewirken. Es fehlte ihr auch die konsequente logistische und finanzielle Unterstützung der Partnerorganisationen.

Im Zusammenhang mit der Isolierung der Schweiz im Falle der nachrichtenlosen Vermögen wurde im Jahre 2000 eine mit Präsenz Schweiz bezeichnete Nachfolgeorganisation für die Koko geschaffen, die neben der Koordinationsfunktion die Imagepflege als zusätzliche Aufgabe erhielt. Die neue Organisation trägt mit zahlreichen multidisziplinären Aktionen für die Schaffung von Verständnis für schweizerische Anliegen bei.

Trotz dieser Anstrengungen ist der heutige Koordinationsstand nicht befriedigend, da jede Organisation auf Grund verschiedener gesetzlicher Aufträge die Legitimation hat, über ihre Programme unabhängig zu entscheiden. Es fehlt für den schweizerischen Auftritt im Ausland eine Gesamtschau. Die schweizerischen Vorzüge werden nicht zu einem klar erkennbaren Imagegut gemacht und integriert unter einem „Absender“ präsentiert. Das äussere Erscheinungsbild im Ausland ist noch immer zu stark zersplittert. Die einzelnen Programme und Aktionen sind zu wenig aufeinander abgestimmt. Deshalb ist es nicht möglich, die Gesamtwirkung der insgesamt für die Förderung des schweizerischen Auftritts im Ausland eingesetzten Bundesmittel zu beurteilen.

Die unterschiedlichen Zielgruppen der Landeswerbung und der mit ihr verwandten Bereiche verlangen nach individualisierten Kommunikations- und Marketinginhalten und entsprechenden Instrumenten. Eine zeitliche Abstimmung

der Tätigkeiten sowie eine Querverweisung („Crossmarketing“) ist jedoch ein

anzustrebender notwendiger Synergieeffekt für die Kommunikation. Es bestehen heute keine Anreize, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationen in diesem Bereich zu stärken. Die vorhandenen Synergiepotenziale werden noch zu wenig genutzt. So bestehen mit einer Ausnahme unterschiedliche Internet-Auftritte. Auch kleinste Institutionen mit nur wenigen Mitarbeitern verfügen über eigene Betriebsapparate und vergeben selbständig Aufträge. Koordinationsbedarf besteht auch im Bereich der Aussennetze der einzelnen Organisationen.

1.3 Strategisches Konzept für die Landeswerbung

1.3.1 Grundzüge der vorgeschlagenen Reorganisation

Der Bundesrat schlägt auf Grund der Prüfung ganz unterschiedlicher Lösungsvarianten eine Reorganisation vor, welche die Landeswerbung wesentlich stärkt und gleichzeitig Doppelspurigkeiten abbaut. Bestehende Aufgaben werden inhaltlich und organisatorisch zusammengeführt. Die Anzahl bestehender Organisationen wird reduziert. Die Landeswerbung wird nicht verstaatlicht. Vielmehr werden diejenigen bestehenden Institutionen des Bundes zusammengelegt, die bereits heute öffentlich-rechtlich funktionieren und auf Grund der bisherigen Praxis zusammenpassen.

Der Reorganisationsvorschlag beruht auf folgenden Überlegungen:

Die Schweiz braucht eine einzige schlagkräftige und bereichsübergreifende

Organisation für Landeswerbung. Sie soll aus denjenigen bestehenden Organisationen gebildet werden, die bereits heute im Auftrag des Bundes für die Schweiz im Ausland werben. Dazu gehören Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus