Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 36 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 21Fedlex · Erläuternder Bericht
1.5.3 Auslagerung von Verwaltungseinheiten
Mit der Gründung der neuen Gesellschaft müssen Verwaltungseinheiten ausgelagert werden. Die Auslagerung sorgt dafür, dass die Aufgaben selbständiger und flexibler erfüllt werden können. Die Auslagerung fördert insbesondere auch die Visibilität der Institutionen. Eigenständiges Auftreten ist im Bereich der Kommunikation, der Beratung und des Marketings im Ausland notwendig.
Präsenz Schweiz und LOCATION Switzerland sind als dezentrale und zentrale Verwaltungseinheiten organisiert und werden deshalb ausgelagert. Das Beispiel von Schweiz Tourismus zeigt, dass auch ausgelagerte Organisationen bei den Zielgruppen für Offizialität und Repräsentativität stehen können. Der offiziöse Status dieser halbstaatlichen Organisation ist im In- und Ausland unbestritten.
Bei der Auslagerung ist zu beachten, dass die davon betroffenen Departemente, das EDA und das EVD, sämtliche heute von diesen beiden Verwaltungseinheiten genutzten finanziellen (Budgets), personellen, informationstechnologischen und bürotechnischen Ressourcen der neuen Organisation abtreten.
1.5.4 Rechtsform und Organisation
Mit der Schaffung einer angemessenen Rechtsform sorgt der Bund für klare Steuerungsverhältnisse und Transparenz. Im ausgelagerten Bereich der Landeswerbung geht es bei der Wahl der Rechtsform darum, sowohl den
öffentlichen Charakter der zu vollzuziehenden Aufgaben als auch die notwendige Zusammenarbeit mit den betroffenen privaten Kreisen zu berücksichtigen.
Es wäre möglich, dass der Bund ähnlich wie heute im Bereich der Exportförderung
Mandate an die neue Gesellschaft vergibt und für diese Finanzhilfen zur
Verfügung stellt. Dabei gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass das Parlament eine straffe organisatorische Lösung mit einer einheitlichen Führung verlangt. Es ist fraglich, ob die von der neuen Gesellschaft auszuübenden Gesetzeszwecke in der Praxis von einem Mandatnehmer vollzogen werden könnten. Die Erteilung von Mandaten an verschiedene Institutionen würde dem parlamentarischen Auftrag widersprechen.
Aus diesen Gründen kommt eher eine öffentlich-rechtliche Steuerung der
Gesellschaft in Frage. Sie lässt den notwendigen Steuerungsspielraum für eine
angemessene Rechtsform. Diese Ausgangslage ermöglicht die Wahl einer aufgaben- und trägerspezifischen Rechtsform. Am ehesten ist eine öffentlichrechtliche Anstalt denkbar. Diese Rechtsform entspricht den Grundzügen der von der eidgenössischen Finanzverwaltung ausgearbeiteten "Corporate Governance-Strategie" und wurde jüngst im Rahmen der Neuorganisation der ERG hin zur Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) erprobt. Zudem wird sie der Art der Aufgabenerfüllung der neuen Gesellschaft weitestgehend gerecht.
Diese Rechtsform schliesst die Möglichkeit der Schaffung von Mitgliedsstrukturen aus. Die direkt interessierten Partner können also nicht unmittelbar in die
strategischen Entscheidungsprozesse der Anstalt miteinbezogen werden. Solche
Strukturen sind für Präsenz Schweiz und LOCATION Switzerland nicht relevant, da es sich um Verwaltungseinheiten handelt. Schweiz Tourismus verfügt hingegen über