Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 36 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht

Der Bundesrat zeigte im Bericht auf, dass nur die Schaffung einer neuen Gesellschaft für Landeswerbung den Postulaten des Parlaments gerecht wird. Er schlug dabei zwei Integrationsvarianten mit unterschiedlichen Wirkungs- und Synergiepotenzialen vor:

- die Variante „Integration Kernbereich“, mit der die vollumfänglich im Bereich der Kommunikation tätigen Organisationen Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus, LOCATION Switzerland und Swissinfo in einer neuen Gesellschaft zusammengelegt würden;

- die Variante „Integration erweiterter Bereich“, mit der zusätzlich die Osec, die Auslandsprogramme der Pro Helvetia und die landwirtschaftlichen Absatzförderungsinstrumente in die neue Gesellschaft eingeführt würden.

1.1.3 Diskussion in den eidgenössischen Räten

Die WAK beider Räte nahmen den bundesrätlichen Bericht am 1. Februar beziehungsweise 26. Mai 2006 zur Kenntnis.

Der Nationalrat überwies am 11. Mai 2006 die Kommissionsmotion seiner WAK vom 2. Februar 2006 über die Reorganisation der Landeswerbung. Er stimmte dabei den Vorschlägen seiner Kommission ausdrücklich zu, in einer ersten Phase eine Gesellschaft für Aussenwirtschaftsförderung und eine Gesellschaft für Landeswerbung zu schaffen und dabei Einsparungen von 20 Prozent bei den Verwaltungskosten zu erzielen. In die Gesellschaft für Aussenwirtschaftsförderung müssten die Osec und die beiden Instrumente der wirtschaftsnahen Entwicklungshilfe Sofi und Sippo eingeführt werden. Die Gesellschaft für Landeswerbung würde Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus und LOCATION Switzerland umfassen, wobei für die letztere auch eine mögliche Einführung in die Gesellschaft für Aussenwirtschaftsförderung geprüft werden müsste. Gleichzeitig wollte der Nationalrat den Bundesrat beauftragen, in einer zweiten Phase Abklärungen für eine allfällige Einführung der Institutionen des erweiterten Bereichs der Landeswerbung in die neuen Gesellschaften zu treffen.

Die WAK des Ständerats schlug an ihrer Sitzung vom 26. Mai 2006 dem Plenum vor, die Motion des Nationalrats abzulehnen, da diese zu detailliert sei, und war der Ansicht, dass der Nationalrat den Bundesrat in der Ausarbeitung einer Vorlage zu stark einschränke. Sie appellierte an den Bundesrat, seine Führungsrolle wahrzunehmen und umgehend eine Vorlage über die Reorganisation der Landeswerbung vorzulegen. Die Notwendigkeit einer möglichst weitgehenden strukturellen Bereinigung des Netzwerks der Landeswerbung blieb im Plenum des

Ständerats aber unbestritten. Als minimales Ziel wurde die Integration der im Kernbereich der Landeswerbung tätigen Organisationen in eine neue

Gesellschaft verlangt. Der Ständerat entschied am 19. Juni 2006 im Sinne seiner vorberatenden Kommission die Motion abzulehnen.