Vorlage EDAV
Vernehmlassung 2006/62: Weiterentwicklung des Veterinäranhangs zum Landwirtschaftsabkommen Schweiz - EG · 27 Seiten
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a. Freigabe unter Vorbehalt;
b. Rückweisung;
c. Beschlagnahme;
d. Einziehung.
3 Der grenztierärztliche Dienst erlässt auf dem GVDE die Verfügung zuhanden der anmeldepflichtigen Person.
4 Das GVDE begleitet die beanstandete Sendung; es muss während drei Jahren aufbewahrt werden.
5 Die vor der Verzollung anfallenden Kosten für die vorübergehende Unterbringung oder Lagerung von beanstandeten Sendungen sowie die Kosten für die Rücksendung, Schlachtung oder Vernichtung gehen zu Lasten der anmeldepflichtigen Person.
Art. 34 Feststellung einer Seuche
1 Die amtliche Tierärztin oder der amtliche Tierarzt setzt sich unverzüglich mit dem BVET in Verbindung, wenn sie oder er bei einem Tier eine Seuche feststellt oder vermutet.
2 Das BVET ordnet je nach Sachlage die nach der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 199519 vorgesehenen Massnahmen, die Rückweisung oder die Tötung und Beseitigung des seuchenverdächtigen Tieres oder der ganzen Sendung an.
Art. 35 Freigabe unter Vorbehalt
Der grenztierärztliche Dienst gibt die Sendung unter Vorbehalt frei, wenn sie nur unwesentlich vom vorschriftsgemässen Zustand abweicht.
Art. 36 Rückweisung
1 Der grenztierärztliche Dienst weist Tiere und Waren zurück, wenn
a. sie aus Ländern oder Regionen oder Betrieben stammen, die nicht nach Artikel 21 anerkannt sind;
b. sie ein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier darstellen;
c. die Tiere an einer Seuche erkrankt, damit infiziert oder dieser verdächtigt sind;
d. die im Herkunftsland zu erfüllenden Bedingungen über die Seuchenfreiheit und über Quarantänemassnahmen nicht erfüllt sind;
e. das amtstierärztliche Zeugnis oder das GVDE nicht den Einfuhrbedingungen entspricht;
f. die Tiere nicht transportfähig sind.
2 Die anmeldepflichtige Person ist verpflichtet, die beanstandete Sendung in der vorgegebenen Frist auf eigene Kosten vom Amtsplatz zu entfernen. Nach Ablauf der Frist wird die Sendung eingezogen, wenn sie sich noch immer auf dem Amtsplatz befindet.