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Vernehmlassung 2008/77: Verordnungen über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmKV, BetmSV, BetmVV-EDI). · 34 Seiten
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Heilmittel
a. eine Medizinalperson sein oder über einen Hochschulabschluss in Chemie verfügen;
b. mit der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller in einem schriftlichen Vertrag die Verantwortlichkeit und Präsenzpflicht regeln, sofern sie nicht selber Gesuchsstellerin ist; und
c. ihre fachliche Tätigkeit weisungsunabhängig ausüben können.
2 Die zuständige Behörde kann Personen als verantwortliche Personen zulassen, die über gleichwertige, an ausländischen Hochschulen erworbene Diplome der genannten Berufe und nachweislich über die nötigen Fachkenntnisse verfügen.
3 Ist die Betriebsbewilligung auf kontrollierte Substanzen des Verzeichnisses f (Vorläuferstoffe) begrenzt, kann das Institut Personen als verantwortliche Personen zulassen, die über ein Diplom einer Fachhochschule oder einer höheren Fachschule im Bereich der Naturwissenschaften und nachweislich über die die nötigen Fachkenntnisse verfügen.
4 Bei Teilzeitbeschäftigung der verantwortlichen Person ist deren Verantwortlichkeit und Präsenzpflicht schriftlich zu regeln.
Art. 12 Anbaubewilligungen
1 Wer kontrollierte Substanzen anbauen will, erhält eine Anbaubewilligung, wenn sie oder er:
a. über eine Betriebsbewilligung verfügt; oder
b. im Auftrag einer Inhaberin oder eines Inhabers einer Betriebsbewilligung handelt.
2 Der Vertrag nach Absatz 1 Buchstabe b muss schriftlich abgefasst sein und genaue Angaben über die Art und Menge des Anbaus sowie die Verpflichtung der Auftraggeber enthalten, die ganze Ernte der beauftragten Person zu übernehmen.
3 Wer kontrollierte Substanzen anbauen will, muss über ein ausreichendes Sicherungssystem gegen Diebstahl verfügen.
4 Erfolgt der Anbau direkt durch Unternehmen oder Personen, die über eine Betriebsbewilligung des Instituts verfügen, so kann diese Tätigkeit in der Betriebsbewilligung erwähnt werden.
2. Abschnitt: Gesuch
Art. 13
1 Im Gesuch für eine Bewilligung sind folgende Angaben zu machen:
a. Name und Vorname beziehungsweise Bezeichnung gemäss Handelsregister, wenn es sich um eine juristische Person handelt, sowie Name, Vorname, Geburtsdatum und Funktion der für die kontrollierten Substanzen verantwortlichen Person;