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Vernehmlassung 2008/77: Verordnungen über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmKV, BetmSV, BetmVV-EDI). · 34 Seiten

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Heilmittel

5 In den Gemeinschaftspraxen und den Rettungsdiensten können Ärztinnen und Ärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen zur Vorratshaltung bestellen. Die Bestellung muss enthalten:

a. Name, Adresse, Unterschrift und Stempel der bestellenden Ärztin oder des bestellenden Arztes;

b. Name der für die korrekte Lagerung der Betäubungsmittel verantwortlichen Person;

c. Ausstellungsdatum;

d. Bezeichnung des Arzneimittels, seine Dosierung und Darreichungsform;

e. Menge.

Art. 37 Beschränkungen

1 Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte, die den Beruf nicht in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, dürfen Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen nur im Rahmen der Befugnisse ihrer Anstellung und unter Aufsicht einer befugten Berufskollegin oder eines befugten Berufskollegen (Art. 9 Abs. 1 BetmG) beziehen und verwenden.

2 Für Ärztinnen und Ärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte gilt diese Einschränkung auch für die Verschreibung.

Art. 38 Verschreibung für Patientinnen und Patienten

1 Ärztinnen und Ärzte dürfen Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen nur für Patientinnen und Patienten verschreiben, die sie selber untersucht haben.

2 Sie dürfen ambulant behandelten Patientinnen und Patienten Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen der Verzeichnisse a und d nur auf dem amtlichen Rezeptformular verschreiben.

3 Sie müssen das Betäubungsmittelrezept unterschreiben und eine Kopie davon in der Krankengeschichte der Patientin oder des Patienten aufbewahren.

4 Das Betäubungsmittelrezept ist einen Monat gültig.

5 Das Institut stellt den Kantonen die Rezeptformulare gegen Entgelt zur Weitergabe an die verschreibungsbefugten Ärztinnen und Ärzte zu.

Art. 39 Inhalt des Betäubungsmittelrezepts

1 Das Betäubungsmittelrezept muss enthalten:

a. Name, Adresse, Unterschrift und Stempel der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes;

b. Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse der Patientin oder des Patienten;

c. Ausstellungsdatum;