Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/115: Teilrevision des Obligationenrechts (Revision des Verjährungsrechts) · 38 Seiten
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1 Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf vom August 2011 zum Obligationenrecht1 (Revision des Verjährungsrechts) wurde vom Bundesrat am 30. August 2011 eröffnet und dauerte bis zum 30. November 2011. Zur Teilnahme eingeladen wurden das Schweizerische Bundesgericht, die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien sowie weitere interessierte Organisationen.
Stellung nahmen 23 Kantone, 5 politische Parteien und 69 Organisationen. Ausserdem reichten 6 weitere Teilnehmer eine Stellungnahme ein. Insgesamt gingen damit 103 Stellungnahmen ein, welche Gegenstand der vorliegenden Auswertung bilden.
Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichteten die Kantone Nidwalden und Zug, die Christlich-soziale Partei CSP, die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) und agriss, die Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) und der Schweizerische Städteverband (SSV).
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Siehe Anhang.
3 Allgemeine Stellungnahmen zum Vorentwurf
31 Gesamtbewertung
In einer Gesamtbewertung begrüsste die Mehrzahl der Teilnehmer die vorgeschlagene Revision ausdrücklich oder überwiegend. So begrüssten sämtliche Kantone, die sich vernehmen liessen (AG, AI, BE, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZH), mit Ausnahme des Kantons Basel-Landschaft die Vorlage insgesamt. Auch sämtliche Parteien, die sich äusserten, bewerteten die Vorlage positiv (CVP, FDP, Grüne, SP, SVP). Eine Mehrheit von 34 der teilnehmenden Organisationen äusserte sich in ihrer Gesamtbewertung ebenfalls positiv (asbestopfer.ch, ASA, ASP, bfu, economiesuisse, electrosuisse, FER, FRC, FHS, HEV, KBK, kvschweiz, RoadCross, SBLV, SBV/USP/USC, SGHVR, SIA, SKS, SMV, SPO, Steuerkonferenz, Suva, SVA, SVR, SWICO, SwissBanking, Syna, TCS, Uni GE, UNIL, USIC, VAO, VGS, VÖV).
Demgegenüber beurteilten 21 Organisationen die Vorlage in der vorliegenden Form überwiegend negativ und lehnten sie insgesamt ab (Arbeitgeber, bauenschweiz, centre patronal, DJS, Handel Schweiz, holzbau schweiz, KMU-Forum, SAV, SBV/SSE/SSIC, SGB, SGV, SMGV, SMV/USM, SVC, Swissmem, SZFF, Treuhand Suisse, Uni FR, VSKF, VSEI, VSI).
Von den nicht offiziellen Teilnehmern äusserten sich insgesamt ein Teilnehmer klar positiv (Pichonnaz) und einer klar negativ (Honsell).
Den weiteren Stellungnahmen, die sich teilweise auf bestimmte Aspekte oder spezifische Punkte der Vorlage beschränken, liess sich keine eindeutige Gesamtbewertung entnehmen.
1 Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht; SR 220).