Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/130: Übereinkommen der OECD und des Europarats über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen · 33 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht

d. es liegen Gründe vor, die eine Steuerersparnis durch künstliche Gewinnverlagerungen innerhalb eines Konzerns vermuten lassen;

e. durch Informationen, die eine Vertragspartei von einer anderen Vertragspartei erhalten hat, lässt sich in der ersten Vertragspartei ein Sachverhalt ermitteln, der auch für die Steuerfestsetzung in der zweiten Vertragspartei erheblich sein könnte.

Die OECD hat im Jahr 2006 ein Handbuch verabschiedet, welches den Steuerbehörden eine praktische Hilfe beim Vollzug der verschiedenen Formen der Amtshilfe sein soll13. Im 2. Kapitel dieses Handbuchs wird der spontane Informationsaustausch konkretisiert. Die folgenden Ausführungen und Beispiele sind diesem Handbuch entnommen.

Der spontane Informationsaustausch gründet naturgemäss auf der aktiven Mitwirkung und Kooperation der lokalen Steuerbehörden (z.B. Steuerinspektoren usw.). Spontan ausgetauschte Informationen erweisen sich erfahrungsgemäss als nützlich, denn sie betreffen im Allgemeinen bestimmte Fragen, die von den Steuerbeamten des Staates, der die Informationen übermittelt hat, während oder nach einer Kontrolle oder einer anderen Art von Steueruntersuchung identifiziert oder ausgewählt wurden.

Die Wirksamkeit des spontanen Informationsaustausches hängt wesentlich von der Motivation und dem Willen der Beamten des informierenden Staates ab. Es ist deshalb wichtig, dass dessen Steuerbeamte den zuständigen Behörden automatisch diejenigen Informationen übermitteln, die der anderen Vertragspartei von Interesse sein können. Die Steuerbehörden müssen deshalb Strategien zur Unterstützung und Förderung des spontanen Informationsaustauschs entwickeln. Es gilt dabei zu berücksichtigen, dass die Übermittlung nützlicher Informationen die Wahrscheinlichkeit erhöht, im Gegenzug selber auch nützliche Informationen zu erhalten.

Folgende Beispiele zeigen, dass es verschiedene Szenarien gibt, die zu einem spontanen Informationsaustausch führen können:

 Aus der Prüfung der Gesellschaft X im Staat A geht hervor, dass unter dem Titel Geschäftskosten eine Zahlung über 40'000 Euro an eine nicht verbundene Gesellschaft Y mit Sitz im Staat B getätigt wurde. Eine Rechnungsprüfung ergibt, dass dieser Betrag zwar an die Gesellschaft Y gezahlt wurde, doch die Prüfung des Bankkontos der Gesellschaft X zeigt, dass am gleichen Tag zwei Überweisungen getätigt wurden, eine über 25'000 Euro und eine über 15'000 Euro. Dem Steuerinspektor fällt folgende Notiz in der Agenda des Geschäftsführers auf: «François Z (der die Management-Dienstleistungen erbracht hat) bat darum, eine Zahlung in Höhe von 25‘000 Euro auf das Konto der Gesellschaft Y und eine zweite Zahlung von 15‘000 Euro auf sein persönliches Bankkonto vorzunehmen». Da der Inspektor den Verdacht hegt, dass die zweite Zahlung in der Buchhaltung der Gesellschaft Y nicht verbucht wurde, und er demnach diese Information als von Interesse für die Steuerverwaltung des Staates B erachtet, nimmt er über die zuständige Behörde einen spontanen Informationsaustausch mit dem Staat B vor.

 Der Steuerbehörde von Staat A wurden Informationen anonym übermittelt, die zeigen, dass der im Staat A ansässige Jean X grosse Summen Bargeld erhalten hat, die sein Vater im Staat B auf seinem Bankkonto hinterlegt hat. Sein Vater besitzt ein Restaurant. Jean X gab an, sein Vater habe ihm diese Summe aus zwei Gründen überwiesen: (1) um die Versteuerung der Gewinne aus seinem Restaurant zu umgehen, indem er hohe Beträge ins Ausland verschob und (2) um seinen Sohn im Staat A finanziell zu unterstützen. Die Prüfung der Steuersituation von Jean X ergibt, dass dieser im Staat A noch nie eine Steuererklärung abgegeben hat, obwohl seine Bankauszüge belegen, dass die von seinem Vater überwiesenen Summen ihm beträchtliche steuerbare Zinseinkünfte verschafft haben. Der Inspektor berechnet, dass im Steuerjahr 2003 in mehreren Tranchen insgesamt 50‘000 Euro auf das Bankkonto von Jean X überwiesen wurden. Er geht davon aus, dass die gesammelten Informationen für die Steuerverwaltung von Staat B von Interesse sein könnten, da er den Verdacht hegt, dass diese Einkünfte dort nicht deklariert worden sind. Er spricht das Thema mit der zuständigen

13 Abrufbar auf: www.oecd.org/ctp > Exchange of information > OECD Manual on Information Exchange.