Vorlage

Vernehmlassung 2015/5: Totalrevision der Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA · 36 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 35Fedlex · Vorlage

Geldwäschereiverordnung-FINMA 955.033.0

A28

Bareinzahlungen einer grossen Anzahl verschiedener Personen auf ein einzelnes Konto;

A29

unerwartete Rückzahlung eines notleidenden Kredites ohne glaubwürdige Erklärung;

A30

Verwendung von Pseudonym- oder Nummernkonti für die Abwicklung kommerzieller Transaktionen von Handels-, Gewerbe- oder Industriebetrieben;

A31

Rückzug von Vermögenswerten, kurz nachdem diese auf das Konto gutgeschrieben wurden (Durchlaufkonto).

3. Treuhandgeschäfte

A32

Treuhandkredite (back-to-back loans) ohne erkennbaren, rechtlich zulässigen Zweck;

A33

treuhänderisches Halten von Beteiligungen an nicht börsenkotierten Gesellschaften, in deren Tätigkeit die Bank keinen Einblick nehmen kann.

4. Andere

A34

Versuch der Kundin oder des Kunden, den vom Finanzintermediär angestrebten persönlichen Kontakt zu vermeiden.

A35

Aufforderung zur Herausgabe von Informationen nach Artikel 11a Absatz 2 GwG durch die Meldestelle für Geldwäscherei.

IV. Besonders verdächtige Anhaltspunkte

A36

Wunsch der Kundin oder des Kunden, ohne dokumentarische Spur («Paper Trail») Konten zu schliessen und neue Konti in ihrem, in seinem oder im Namen ihrer oder seiner Familienangehörigen zu eröffnen;

A37

Wunsch der Kundin oder des Kunden nach Quittungen für Barabhebungen oder Auslieferungen von Wertschriften, die in Tat und Wahrheit nicht getätigt wurden