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Vernehmlassung 2015/5: Totalrevision der Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA · 36 Seiten
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Geldwäschereiverordnung-FINMA 955.033.0
A28
Bareinzahlungen einer grossen Anzahl verschiedener Personen auf ein einzelnes Konto;
A29
unerwartete Rückzahlung eines notleidenden Kredites ohne glaubwürdige Erklärung;
A30
Verwendung von Pseudonym- oder Nummernkonti für die Abwicklung kommerzieller Transaktionen von Handels-, Gewerbe- oder Industriebetrieben;
A31
Rückzug von Vermögenswerten, kurz nachdem diese auf das Konto gutgeschrieben wurden (Durchlaufkonto).
3. Treuhandgeschäfte
A32
Treuhandkredite (back-to-back loans) ohne erkennbaren, rechtlich zulässigen Zweck;
A33
treuhänderisches Halten von Beteiligungen an nicht börsenkotierten Gesellschaften, in deren Tätigkeit die Bank keinen Einblick nehmen kann.
4. Andere
A34
Versuch der Kundin oder des Kunden, den vom Finanzintermediär angestrebten persönlichen Kontakt zu vermeiden.
A35
Aufforderung zur Herausgabe von Informationen nach Artikel 11a Absatz 2 GwG durch die Meldestelle für Geldwäscherei.
IV. Besonders verdächtige Anhaltspunkte
A36
Wunsch der Kundin oder des Kunden, ohne dokumentarische Spur («Paper Trail») Konten zu schliessen und neue Konti in ihrem, in seinem oder im Namen ihrer oder seiner Familienangehörigen zu eröffnen;
A37
Wunsch der Kundin oder des Kunden nach Quittungen für Barabhebungen oder Auslieferungen von Wertschriften, die in Tat und Wahrheit nicht getätigt wurden