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Vernehmlassung 2015/5: Totalrevision der Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA · 36 Seiten

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955.033.0 Geldwäscherei

A17

Erwerb von Inhaberpapieren mittels physischer Lieferung.

2. Bankkonti und -depots

A18

Häufige Abhebungen grösserer Bargeldbeträge, ohne dass sich aus der Geschäftstätigkeit der Kundin oder des Kunden ein Grund hierfür finden lässt;

A19

Rückgriff auf Finanzierungsmittel, die zwar im internationalen Handel üblich sind, deren Gebrauch jedoch im Widerspruch zur bekannten Tätigkeit der Kundin oder des Kunden steht;

A20

Konti mit starken Kontobewegungen, obwohl diese Konti normalerweise nicht oder nur wenig benützt werden;

A21

wirtschaftlich unsinnige Struktur der Geschäftsbeziehungen einer Kundin oder eines Kunden zur Bank (grosse Anzahl Konti beim gleichen Institut, häufige Verschiebungen zwischen verschiedenen Konti, übertriebene Liquiditäten usw.);

A22

Stellung von Sicherheiten (Pfänder, Bürgschaften) durch der Bank unbekannte Dritte, die in keiner erkennbar engen Beziehung zur Kundin oder zum Kunden stehen und für deren Stellung kein plausibler Grund ersichtlich ist;

A23

Überweisungen an eine andere Bank ohne Angabe der Empfängerin oder des Empfängers;

A24

Annahme von Geldüberweisungen anderer Banken ohne Angabe des Namens oder der Nummer des Kontos der begünstigten Person oder des Auftraggebers;

A25

wiederholte Überweisungen in wesentlichem Umfange ins Ausland mit der Anweisung, dass der Betrag der Empfängerin oder dem Empfänger bar auszubezahlen sei; A26

grössere und häufige Überweisungen von und nach Drogenproduktionsländern;

A27

Stellung von Bürgschaften oder Bankgarantien zur Sicherung von nicht marktkonformen Darlehen unter Dritten;