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Vernehmlassung 2015/5: Totalrevision der Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA · 36 Seiten
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955.033.0 Geldwäscherei
Person muss im Laufe der Geschäftsbeziehung wiederholt werden, wenn Zweifel aufkommen, ob:
a. die Angaben über die Identität der Vertragspartei, der Kontrollinhaberin oder des Kontrollinhabers zutreffen;
b. die Vertragspartei, die Kontrollinhaberin oder der Kontrollinhaber mit der an Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigten Person identisch ist;
c. die Erklärung der Vertragspartei, der Kontrollinhaber oder des Kontrollinhabers über die an Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigte Person zutrifft.
Art. 68 Abbruch der Geschäftsbeziehung
Der DUFI bricht die Geschäftsbeziehung nach den Bestimmungen des 9. Kapitels des 1. Titels so rasch als möglich ab, wenn:
a. die Zweifel an den Angaben der Vertragspartei, der Kontrollinhaberin oder des Kontrollinhabers auch nach der Durchführung des Verfahrens nach Artikel 67 bestehen bleiben;
b. sich ihm der Verdacht aufdrängt, dass ihm wissentlich falsche Angaben über die Identität der Vertragspartei, die Kontrollinhaberin, den Kontrollinhaber oder der an Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigten Person gemacht wurden.
Art. 69 Identifizierung der Vertragspartei und Feststellung der Kontrollinha-
berin, des Kontrollinhabers und
der an Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigten Person im Konzern
1Ist die Vertragspartei im Rahmen des Konzerns, dem der DUFI angehört, bereits in einer mit den Bestimmungen dieser Verordnung gleichwertigen Weise identifiziert worden, so braucht sie nach den Bestimmungen des 8. Kapitels des 1. Titels nicht erneut identifiziert zu werden.
2Das Gleiche gilt, wenn im Rahmen des Konzerns bereits eine Erklärung über die wirtschaftlich berechtigte Person eingeholt wurde.
4. Kapitel: Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit erhöhten Risiken
Art. 70 Kriterien für Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken
Der DUFI, der bis zu 20 dauernde Geschäftsbeziehungen unterhält, muss keine Kriterien nach Artikel 13 festlegen, die auf Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko hinweisen.