Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/98: Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG) und Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbautenverordnung) · 33 Seiten
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Fachbereichsgruppe III: Studierende der Medizin
Die von der Plenarversammlung festgelegten Referenzkosten pro Studierenden dienen im Verteilungsmodell nach HFKG als Gewichtung der Studierenden:
Fachbereichsgruppe I: 18 000 = Gewichtung 1.00
Fachbereichsgruppe II: 48 000 = Gewichtung 2.66
Fachbereichsgruppe III: 87 000 = Gewichtung 4.83
(Die Studierenden der Fachbereichsgruppe III werden im Verteilungsmodell mit dem Faktor 4.83 multipliziert und somit gegenüber den Studierenden der Fachbereichsgruppe I um diesen Faktor höher gewichtet. Die Referenzkosten von 87 000 sind 4.83x höher als die Referenzkosten von 18 000.)
Bei den Universitäten werden die immatrikulierten Studierenden erhoben. Die Plenarversammlung wird eine maximale Studiendauer (Anzahl Semester) für die Finanzierung festlegen. Studierende, die sich ausserhalb dieser maximalen Studiendauer befinden, werden für die Berechnung der Grundbeiträge nicht einbezogen.
Der Beitrag nach der Zahl der Studierenden für eine Universität ergibt sich damit wie folgt:
Zahl der Studierenden einer Universität (gewichtet, innerhalb max. Studiendauer) x 50 % der leistungsbemessenen Mittel
Summe der Studierenden aller Universitäten (gewichtet, innerhalb max. Studiendauer)
Der Beitrag nach der Zahl der ausländischen Studierenden für eine Universität ergibt sich damit wie folgt:
Zahl der ausländischen Studierenden einer Universität (gewichtet, innerhalb max. Studiendauer) x 10 % der leistungsbemessenen Mittel
Summe der ausländischen Studierenden aller Universitäten (gewichtet, innerhalb max. Studiendauer)
Beim Beitrag nach der Zahl der Studienabschlüsse werden bei den Universitäten die Master- und Doktoratsabschlüsse in die Berechnung einbezogen. Der Beitrag ergibt sich wie folgt:
Zahl der Master- und Doktoratsabschlüsse einer Universität x 10 % der leistungsbemessenen Mittel Summe der Master- und Doktoratsabschlüsse aller Universitäten
Summe der Beiträge nach Leistungen der Lehre: