Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/98: Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG) und Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbautenverordnung) · 33 Seiten
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3. Abschnitt: Raumtypen und Flächenwerte
Art. 17−18
Diese Artikel definieren die Flächenwerte pro Quadratmeter für die verschiedenen Raumtypen. Für Präzisierungen zu den unterschiedlichen Raumtypen verweist Artikel 17 auf Anhang 2, in dem alle Raumtypen, die bei Hochschulbauten berücksichtigt werden können, aufgeführt sind.
4. Abschnitt: Faktoren für die Berechnung bei Umbauten
Art. 19−21
Die Artikel 19 bis 21 legen die Berechnungsart und die je nach Veränderungsgrad anwendbaren Faktoren bei Umbauten fest.
5. Abschnitt: Verfahren
Art. 22 und 23
Die Bestimmungen des 5. Abschnitts verdeutlichen Artikel 29 V-HFKG zur Gesuchseinreichung und legen die Bestandteile fest (Art. 22). Artikel 23 sieht zudem vor, dass sämtliche wesentlichen Projektänderungen, die sich auf die Beitragsberechnung oder das Raumprogramm auswirken, vorgängig dem SBFI zu melden und von diesem zu genehmigen sind.
3. Kapitel: Baunutzungsbeiträge
Art. 24−26
Dieses Kapitel regelt Fälle, in denen vom Mieter an Mietobjekten spezifische Bauinvestitionen getätigt werden. Gemäss Artikel 24 können Beitragsberechtigte in der Regel gleichzeitig Baunutzungs- und Bauinvestitionsbeiträge erhalten. Die Gesuche werden aufgrund des anwendbaren Verfahrens separat geprüft. Artikel 25 konkretisiert Artikel 47 V-HFKG und definiert die Angaben, die das Gesuch enthalten muss. Artikel 26 schreibt für die Beitragsberechtigten eine Informationspflicht in Bezug auf sämtliche Änderungen am Mietvertrag vor.