Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/98: Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG) und Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbautenverordnung) · 33 Seiten
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2.1.2 Beiträge nach Leistungen in der Forschung
30 % der Mittel für die leistungsbezogenen Beiträge werden den Universitäten nach Leistungen in der Forschung ausgerichtet.
Für die Zuteilung der Beiträge nach Leistungen in der Forschung werden zu 22 % die SNF- und EU-Projekte berücksichtigt. Davon werden 11 % proportional zur Höhe der Forschungsmittel, die eine Universität vom SNF und von EU-Projekten erhält, verteilt. 5,5 % werden einer Universität proportional zu ihrer Anzahl von Projektmonaten, d.h. zur Dauer der SNF- und EU-Projekte ausbezahlt. 5,5 % erhält eine Universität auf der Basis ihrer Forschungsaktivität, d.h. auf der Grundlage der Anzahl der Projektmonate der SNF- und EU-Projekte im Verhältnis zu ihrem wissenschaftlichen Personal (Vollzeitäquivalente, SHIS-Personalkategorien 51−5338).
Bei den restlichen 8 %, die gemäss den Forschungsleistungen verteilt werden, werden die Forschungsmittel in Rechnung genommen, die eine Universität von der KTI und von weiteren öffentlichen oder privaten Dritten erhält.
Der Beitrag nach der Höhe der Forschungsmittel aus SNF- und EU-Projekten ergibt sich wie folgt:
Total der Forschungsmittel SNF und EU der Universität x 11 % der leistungsbemessenen Mittel Summe der Forschungsmittel SNF und EU aller Universitäten
Der Beitrag nach den Projektmonaten von SNF und EU ergibt sich wie folgt:
Total Projektmonate SNF und EU der Universität x 5,5 % der leistungsbemessenen Mittel Summe der Projektmonate SNF und EU aller Universitäten
Der Beitrag nach der Forschungsaktivität in Bezug auf die SNF- und EU-Projekte ergibt sich wie folgt: In einem ersten Schritt wird der Forschungsaktivitätsquotient (Projektmonate/wissenschaftliches Personal) einer Universität berechnet.
Forschungsaktivitätsquotient =
Total Projektmonate SNF und EU der Universität
Zahl des wissenschaftlichen Personals (SHIS 51−53) an der Universität
In einem zweiten Schritt wird der Anteil einer Universität an 5,5 % der leistungsbemessenen Mittel anhand ihres Forschungsaktivitätsquotienten berechnet.
Forschungsaktivitätsquotient der Universität x 5,5 % der leistungsbemessenen Mittel
Summe der Forschungsaktivitätsquotienten aller Universitäten
Der Beitrag nach den Forschungsmitteln KTI und EU ergibt sich wie folgt:
Total der Forschungsmittel KTI und übrige Drittmittel der Universität x 8 % der leistungsbemessenen Mittel
Summe der Forschungsmittel KTI und übrige Drittmittel aller Universitäten
38 Schweizerisches Hochschulinformationssystem des Bundesamts für Statistik.