Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/98: Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG) und Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbautenverordnung) · 33 Seiten

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Beim Beitrag nach der Zahl der Studienabschlüsse werden bei den Fachhochschulen die Bachelorabschlüsse einbezogen. Der Beitrag ergibt sich wie folgt:

Zahl der Bachelorabschlüsse einer Fachhochschule x 10 % der leistungsbemessenen Mittel Summe der Bachelorabschlüsse aller Fachhochschulen

Summe der Beiträge nach Leistungen der Lehre:

Beitrag nach Zahl der Studierenden + Beitrag nach Zahl der ausländischen Studierenden + Beitrag nach Zahl der Abschlüsse = Total Beiträge nach Leistungen der Lehre

3.1.2 Beiträge nach Leistungen in der Forschung

15 % der Mittel für die leistungsbezogenen Beiträge werden den Fachhochschulen nach Leistungen in der Forschung ausgerichtet.

Für die Zuteilung der Beiträge nach Leistungen in der Forschung werden zur Hälfte die Forschungsmittel berücksichtigt, welche die Fachhochschulen vom SNF, von EU-Projekten, von der KTI und von weiteren öffentlichen oder privaten Dritten erhalten. Für die restlichen 50 % wird der Wissenstransfer (Personal, das in der Lehre und in der angewandten Forschung und Entwicklung tätig ist) einbezogen.

Der Beitrag nach den Forschungsmitteln ergibt sich wie folgt:

Total der Forschungsmittel der Fachhochschule x 7.5 % der leistungsbemessenen Mittel

Summe der Forschungsmittel aller Fachhochschulen

Der Beitrag nach dem Wissenstransfer ergibt sich wie folgt:

In die Berechnung einbezogen werden nur Personen (Vollzeitäquivalente, SHIS-Personalkategorien 51−54), die mindestens 50 Stellenprozente in Lehre und Forschung tätig sind, wobei der Anteil Lehre und der Anteil Forschung mindestens je 20 Stellenprozente betragen müssen.

Total Personal Lehre und Forschung der Fachhochschule x 7.5 % der leistungsbemessenen Mittel Summe des Personals Lehre und Forschung aller Fachhochschulen

Summe der Beiträge nach Leistungen der Forschung:

Beitrag nach den Forschungsmitteln + Beitrag nach dem Wissenstransfer = Total Beiträge nach Leistungen der Forschung