Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/98: Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG) und Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbautenverordnung) · 33 Seiten
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Summe der Beiträge nach Leistungen der Forschung:
Beitrag nach den Forschungsmitteln SNF, EU + Beitrag nach den Projektmonaten SNF, EU + Beitrag nach der Forschungsaktivität SNF, EU + Beitrag nach den Forschungsmitteln KTI, übrige Drittmittel = Total Beiträge nach Leistungen der Forschung
2.1.3 Gesamter Grundbeitrag
Der gesamte Grundbeitrag an eine Universität ergibt sich aus der Summe der leistungsbemessenen Beiträge und allenfalls des Kohäsionsbeitrags:
Total Beitrag nach Leistungen in der Lehre + Total Beitrag nach Leistungen in der Forschung + evtl. Kohäsionsbeitrag = Total Grundbeitrag
2.2 Aufteilung der Mittel für die Grundbeiträge an kantonale Universitäten: Variante 2
Die Mittel für die leistungsbemessenen Beiträge werden bei Variante 2 zu 80 % nach den Leistungen in der Lehre und zu 20 % nach den Leistungen in der Forschung aufgeteilt.
Die Berechnungen der einzelnen Beiträge entsprechen der Variante 1 mit jeweils angepassten Prozentzahlen.
Mittel für leistungsbemessene Beiträge
80 % 20 %
nach Lehre nach Forschung
70 % 10 % 15 % 5 % Ab- KTI, Studierende SNF und EU schlüsse Drittmittel
60 % 10 % 10 % 7.5% 3.75% 3.75% 5 %