Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/98: Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG) und Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbautenverordnung) · 33 Seiten

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3.1.3 Gesamter Grundbeitrag

Der gesamte Grundbeitrag an eine Fachhochschule ergibt sich aus der Summe der leistungsbemessenen Beiträge und eines allfälligen Kohäsionsbeitrags:

Total Beitrag nach Leistungen in der Lehre + Total Beitrag nach Leistungen in der Forschung + evtl. Kohäsionsbeitrag = Total Grundbeitrag

3.2 Mittel für die leistungsbemessenen Beiträge: Variante 2

Die Mittel für die leistungsbemessenen Beiträge werden bei Variante 2 zu 90 % nach den Leistungen in der Lehre und zu 10 % nach den Leistungen in der Forschung aufgeteilt.

Die Berechnungen der einzelnen Beiträge entsprechen der Variante 1 mit jeweils angepassten Prozentzahlen.