Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/98: Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG) und Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbautenverordnung) · 33 Seiten
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Mit der Festlegung der Fachbereichsgruppen und der Referenzkosten durch die Schweizerische Hochschulkonferenz (Plenarversammlung) wird gleichzeitig auch die Gewichtung der Studierenden festgelegt (Beispiel):
Fachbereichsgruppe Referenzkosten Gewichtung
Wirtschaft und Dienstleistungen 21 300 1.00
Soziale Arbeit 25 800 1.21
Angewandte Psychologie 26 100 1.22
Gesundheit 30 000 1.40
Angewandte Linguistik 31 900 1.49
Hotellerie und Facility Management 33 100 1.55
Architektur, Bau- und Planungswesen 38 800 1.82
Design 40 400 1.89
Kunst 43 100 2.02
Technik und IT 46 800 2.19
Musik 47 000 2.20
Land- und Forstwirtschaft 47 900 2.24
Chemie und Life Sciences 60 700 2.84
Film und Theater 67 100 3.15
(Die Studierenden der Fachbereichsgruppe Film und Theater werden im Verteilungsmodell mit dem Faktor 3.15 multipliziert und somit gegenüber den Studierenden der Fachbereichsgruppe Wirtschaft und Dienstleistungen um diesen Faktor höher gewichtet. Die Referenzkosten von 67 100 sind 3.15x höher als die Referenzkosten von 21 300.)
Bei den Fachhochschulen werden die immatrikulierten Studierenden anhand der eingeschriebenen ECTS-Punkte erhoben und in Vollzeitäquivalente umgerechnet. Die Plenarversammlung wird für die Finanzierung eine maximale Anzahl an ECTS-Punkten festlegen (maximale Studiendauer, unabhängig von der Anzahl Semester). Studierende, die sich ausserhalb dieser «maximalen Studiendauer» befinden, werden für die Berechnung der Grundbeiträge nicht einbezogen.
Der Beitrag nach der Zahl der Studierenden für eine Fachhochschule ergibt sich damit wie folgt:
Zahl der Studierenden einer Fachhochschule (gewichtet, innerhalb max. Studiendauer) x 70 % der leistungsbemessenen Mittel
Summe der Studierenden aller Fachhochschulen (gewichtet, innerhalb max. Studiendauer)
Der Beitrag nach der Zahl der ausländischen Studierenden für eine Fachhochschule ergibt sich damit wie folgt:
Zahl der ausländischen Studierenden einer Fachhochschule
(gewichtet, innerhalb max. Studiendauer) x 5 % der leistungsbemessenen Mittel
Summe der ausländischen Studierenden aller Fachhochschulen
(gewichtet, innerhalb max. Studiendauer)