Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/10: Revisionen der Chemikalienverordnung und der Biozidprodukteverordnung · 37 Seiten
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6.1.2 Parallelhandel (Art. 13a)
BE, das CP, JardinSuisse, Swiss Textiles und das KMU-Forum begrüssen die Zulassung für den Parallelhandel ausdrücklich.
AG, AI, AR, BL, FR, GL, GR, LU, SH, TG, VS, ZG, ZH, VKCS und chemsuisse begrüssen, dass mit der Schaffung von Zulassungen für den Parallelhandel klargestellt werde, dass Parallelimporte ohne Zulassung nicht gesetzeskonform sind, was die Kommunikation gegenüber den Inverkehrbringern solcher Produkte im Vollzug erleichtern werde. Weil das Konzept bereits vor einiger Zeit für die europakompatiblen Zulassungstypen eingeführt worden sei, scheine es folgerichtig, dies auch für die Übergangszulassungen umzusetzen.
OW, SZ und UR unterstützen die geplante Ausweitung des Parallelhandels für Biozidprodukte, die zur Preissenkung dieser Produkte beitrage. Die Einführung eines Zulassungsverfahrens für Biozidprodukte, welche bereits über eine EU-Zulassung verfügen, lehnen sie jedoch zusammen NW ab.
AG, AI, AR, FR, GL, GR, LU, SH, TG, TI, VS, ZG, ZH, VKCS und chemsuisse haben Vorbehalte gegen den Parallelhandel von Biozidprodukten und merken an, dass die Motivation der Inverkehrbringer für das Einreichen von Gesuchen für Erstzulassungen herabgesetzt werde. AG, AI, AR und BL beantragen parallel zur Einführung der vereinfachten Zulassung für den Parallelhandel geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Anreize für eine Erstzulassung nicht zu unterwandern. Insbesondere sollten die Erstanmelder durch die Parallelimporte nicht unnötig benachteiligt werden, z.B. durch analoge Gebühren.
Zudem erachten AG, AI, AR und chemsuisse den zusätzlichen Aufwand für den Vollzug durch die kantonalen Fachstellen durch für den Parallelimport zugelassene Biozidprodukte als nicht abschätzbar (mehr betroffene Betriebe).
VD begrüsst prinzipiell den Parallelhandel, gibt aber zu bedenken, dass es für Nicht-Experten schwierig sei den Unterscheid zwischen Abs. 1 und Abs. 1bis zu erkennen.
Laut APDP ist die vorgeschlagene Lösung für den Parallelhandel für KMU nicht akzeptabel. Denn es seien oft KMU, die für ein Biozid erstmals eine Zulassung für die Schweiz beantragen. Wer als
Erstanmelder CHF 5'000.- oder für die Bewertung einer Unionszulassung sogar CHF 15'000.- bis 60'000.- bezahlen müsse, könne niemals akzeptieren, dass ein Parallelhändler nur kurze Zeit später für eine Parallelzulassung nur noch ca. CHF 1'000 .- bezahlen müsse. KMU belieferten auch
Grossverteiler, Einkaufsgruppen, usw. Diese Kunden würden mit der vorgeschlagenen Lösung für den Parallelhandel nur auf eine Estanmeldung durch einen Dritten warten und danach sofort eine eigene Zulassung für den Parallelhandel beantragen.
Der VSS begrüsst die Einführung des Konzeptes des Parallelhandels für Biozidprodukte, die gemäss den nationalen Übergangsregelungen in der Schweiz und in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Es bestehe die Hoffnung, dass so gewisse Monopolsituationen entschärft würden.
Der SGB begrüsst das Konzept des Parallelhandels für Biozidprodukte, die nach den nationalen Übergangsregelungen in Verkehr gebracht werden dürfen, und die Verfahren zur Bewertung von in der EU eingereichten Gesuchen für Wirkstoffgenehmigungen und für Unionszulassungen durch die Schweizer Beurteilungsstellen. Diese Bewertungsverfahren erlaubten eine Harmonisierung, die sich an einem hohen Schutzniveau orientiere.
30/37 Entwurf Vernehmlassungsbericht Rev. ChemV&VBP, Januar 2018