Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/10: Revisionen der Chemikalienverordnung und der Biozidprodukteverordnung · 37 Seiten

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Die SVP führt aus, dass bei manchen der geplanten Anpassungen kein Handlungsbedarf bestehe, bei anderen liege er nicht auf Seiten der Schweiz und einige der vorgesehenen Vorschriften würden schlicht zu einer Überregulierung und einer unvertretbaren Ausweitung des Adressatenkreises führen. Bei manchen der neuen Vorschriften wären die zuständigen Behörden schon rein organisatorisch oder technisch nicht in der Lage, deren Einhaltung zu kontrollieren und durchzusetzen.

Economiesuisse begrüsst Harmonisierungen mit geltenden EU-Regulierungen, sofern diese zum Abbau von Handelshemmnissen führen, sinnvoll, zahlbar und administrativ zumutbar sind. Die Vorlage wolle aber zahlreiche noch nicht beschlossene EU-Regulierungen übernehmen, die den Schweizer Unternehmen eine unnötige Ausweitung des administrativen Aufwandes zur Wahrnehmung von Meldepflichten aufbürden.

Auch Swiss Textiles wendet sich gegen eine verfrühte Übernahme von möglichen EU-Vorschriften und Definitionen, bevor diese beschlossen sind.

VD unterstützt die Anpassungen an das sich schnell entwickelnde EU-Recht.

Das CP begrüsst die Harmonisierung mit dem EU-Recht, führt aber an, dass die Anforderungen aber nicht über die der EU hinausgehen sollen. Das CP stellt fest, dass es sich schon um die sechste Revision der ChemV seit 2005 handelt und dass die hohe Frequenz der Änderungen die Rechtssicherheit beeinträchtige und vor allem bei KMUs grossen administrativen Aufwand verursache. Da es keinen unmittelbaren Zwang für die Revision gebe, solle die Revision zurückgestellt werden.

Eco-swiss begrüsst alle Anpassungen, welche die Handelshemmnisse mit der EU abbauen und einen gleich getakteten Fortschritt ermöglichen, stellt sich aber entschieden gegen einen Schweizer Alleingang mit Sonderregelungen, welche die Auflagen und den bürokratischen Aufwand für die produzierende Industrie verschärfen. Diese seien im Gegenteil abzubauen.

FH begrüsst ebenfalls die Harmonisierung der Bestimmungen, sofern die Anforderungen reellen Bedürfnissen entsprechen und wirtschaftlich vertretbar sind.

Die KomABC begrüsst bei dieser Revisionen insbesondere, dass die meisten Änderungen die Sicherheit durch verbesserte Information erhöhen und Transparenz im Umgang mit gefährlichen Stoffen schaffen sollen. Auch die ausführlichere und bessere Abdeckung der Nanomaterialien wird als eine wichtige Verbesserung erachtet.

AG, AI, AR, BS, FR, GL, GR, LU, SH, SO, TG, TI, VS, ZG, ZH, chemsuisse und KMU-Forum und VKCS halten es für zweckmässig, mit der notwendig gewordenen Neudefinition der Alt- und Neustoffe abzuwarten, bis das Ergebnis der letzten Registrierungsphase von REACH in der EU erkennbar wird. AI, AR, BS, FR, GL, GR, LU, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH, VKCS und chemsuisse halten die im vorliegenden Revisionspaket vorgezogenen Anpassungen in den Bereichen der Zwischenprodukte, der Nanopartikel sowie die Anpassung der Meldungen für die Notfallauskunft und der Biozidprodukte für sinnvoll.

BL begrüsst die Stossrichtung der beiden Beschlüsse zum Aktionsplan Nanomaterialien und zur Modernisierung des Chemikalienrechts, äussert aber Bedenken bei der Erweiterung der Meldepflichten, die zu einer unverhältnismässigen Zusatzbelastung der Wirtschaft (insbes. KMU) und der kantonalen Vollzugsstellen führen dürften. Daher sollten die vorgesehenen Meldepflichten z.B. risikobasiert beschränkt werden. Ausserdem solle ein benutzerfreundliches Meldetool bereitgestellt werden.

SENS sieht keine Hinderungsgründe für eine Einführung dieses Revisionspakets.

Swiss Textiles merkt zur Umsetzung von REACH in der EU an, dass in der europäischen Textilindustrie REACH aktuell zu zahlreichen Problemen hinsichtlich Komplexität, Umfang und Umsetzbarkeit führe. In den letzten Jahren sei eine durch REACH verursachte Abwanderung der europäischen Textilchemiehersteller nach Asien zu beobachten, zumal die Importe in den europäischen

6/37 Entwurf Vernehmlassungsbericht Rev. ChemV&VBP, Januar 2018