Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/10: Revisionen der Chemikalienverordnung und der Biozidprodukteverordnung · 37 Seiten

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1 Gegenstand der Vernehmlassung

In der Chemikalienverordnung (ChemV) sollen Meldepflichten für chemische Zwischenprodukte, für synthetische Nanomaterialien sowie für Firmen, die synthetische Nanomaterialien zur Herstellung von Produkten verwenden, eingeführt werden. Zur besseren Identifizierung der Zusammensetzung von Produkten im Vergiftungsfall soll ein eindeutiger Identifikator (UFI) auf der Verpackung und in der Meldung eingeführt werden. Die Abgaberegeln für Chemikalien an Minderjährige insbesondere in der Schule werden präzisiert und verschärft. In der Biozidprodukteverordnung (VBP) werden ein Konzept des Parallelhandels für Biozidprodukte, die nach den nationalen Übergangsregelungen in Verkehr gebracht werden dürfen und die Verfahren zur Bewertung von in der EU eingereichten Gesuchen für Wirkstoffgenehmigungen und für Unionszulassungen durch die Schweizer Beurteilungsstellen eingeführt. Diese Bewertungsverfahren werden auch als Tatbestand in der Chemikaliengebührenverordnung neu definiert. Des Weiteren werden die VBP und die Biozidprodukte-Vollzugsverordnung EDI an die Entwicklung in der EU angepasst. Bestimmte Anhänge mit Stofflisten (z.B. Wirkstofflisten) von ChemV und VBP sollen nur noch internet-basiert veröffentlicht werden.

Details zu den Vorlagen, insbesondere die vorgeschlagenen Verordnungstexte und die erläuternden Berichte sind im Internet aufgeschaltet unter https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2017.html#EDI

2 Kurzzusammenfassung der Ergebnisse

Was die ChemV betrifft, werden viele Punkte der Revision mehrheitlich begrüsst, wie z.B. die Streichung der für die Anmeldung neuer Stoffe massgeblichen Mengen und die Verankerung des Tierschutzes. Vor allem die Industrie und zwei politische Parteien stehen der Einführung neuer Meldepflichten für Zwischenprodukte und Nanomaterialien sowie deren Verwendung ablehnend gegenüber, weil die hohen Kosten dieser Verpflichtungen einem geringen Nutzen gegenüberständen. Die grosse Mehrheit der Antwortenden lehnt die neue Definition von Nanomaterialien ab und verlangt ein Zuwarten auf die Änderung dieser Definition in der EU. Die Einführung des UFI wird prinzipiell begrüsst, einige halten die Einführung mit Hinblick auf die EU für verfrüht, insbesondere die Kantone wünschen genau dieselben Kriterien wie in der EU. Die geplanten Abgaberegeln für Chemikalien in Schulen werden mehrheitlich abgelehnt, da sie als zu restriktiv und zu wenig an die Lehrpläne angepasst empfunden werden. Die Kantone verlangen eine Verbesserung des elektronischen Meldetools und sehen Mehraufwand für die Marktkontrolle durch die Revision.

In der VBP wird die Erweiterung des Konzepts des Parallelhandels auf Übergangszulassungen mehrheitlich begrüsst, es wird indessen häufig darauf hingewiesen, dass der erste Zulassungsinhaber in der Schweiz nicht durch die Gebühren benachteiligt werden dürfe. Viele Vernehmlassungsteilnehmer halten die Gebühren für die Zulassung von Biozidprodukten für zu hoch.

3 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat zum Entwurf der Änderungen der ChemV und der VBP vom 3. Februar 2017 bis zum 15. Mai 2017 eine fakultative Vernehmlassung nach Artikel 3 Absatz 2 Vernehmlassungsgesetz1 durchgeführt.

Die Vernehmlassungsunterlagen stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung:

https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2017.html#EDI

Auf dieser Internetseite sind auch die Stellungnahmen zusammen mit dem Ergebnisbericht publiziert.

1 SR 172.061

4/37 Entwurf Vernehmlassungsbericht Rev. ChemV&VBP, Januar 2018