Vorlage

Vernehmlassung 2017/4: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) · 38 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 21Fedlex · Vorlage

Anhang 2 (Art. 29)

Abgeltung der Dienstleistungen von Betreiberinnen von leitungsgebundenen Netzen und Anbieterinnen von Telekommunikationsdienstleistungen

1 Projektarbeiten

Ziel und Zweck Erläuterung Vergütung

Erschliessung eines Vorabklärung, Projektierung,Gemäss Projektvertrag

neuen Standorts Realisierung, Inbetriebnah- im Einzelfall

me

Ausbau eines beste- Planung, Einbau der Appara-Gemäss Auftrag im

henden Standorts te, Abnahme Einzelfall

2 Laufende Kosten

Ziel und Zweck Erläuterung Vergütung

Zugriff auf Kabel Auftragsbearbeitung, An- Nach Stundenaufwand,

und Rückfahrt, Zugriff zuzüglich Wegkosten

ausführen

Miete Raummiete, Miete für Infra- Gemäss marktüblichen

struktur, Heiz- und Neben- Ansätzen

kosten, Entschädigung für

begleitete Zutritte

3 Dienstleistungen

Ziel und Zweck Erläuterung Vergütung

Netzdatenlieferung Anforderungen entgegen- Nach Stundenaufwand

bereitstellen nehmen, Standards definie-

ren, Netzpläne erarbeiten

Netzdatenlieferung Standardisierte Berichte Nach Stundenaufwand

erstellen und versenden

4 Tarif

4.1 Für die Entschädigungen nach Stundenaufwand gilt ein Stundenansatz von 180 Franken.

4.2 Die Betreiberinnen von leitungsgebundenen Netzen und Anbieterinnen von Telekommunikationsdienstleistungen müssen eine detaillierte Abrechnung ihres Aufwands einreichen. Der Zeitaufwand ist auf die Viertelstunde genau