Vorlage
Vernehmlassung 2017/4: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) · 38 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 21Fedlex · Vorlage
Anhang 2 (Art. 29)
Abgeltung der Dienstleistungen von Betreiberinnen von leitungsgebundenen Netzen und Anbieterinnen von Telekommunikationsdienstleistungen
1 Projektarbeiten
Ziel und Zweck Erläuterung Vergütung
Erschliessung eines Vorabklärung, Projektierung,Gemäss Projektvertrag
neuen Standorts Realisierung, Inbetriebnah- im Einzelfall
me
Ausbau eines beste- Planung, Einbau der Appara-Gemäss Auftrag im
henden Standorts te, Abnahme Einzelfall
2 Laufende Kosten
Ziel und Zweck Erläuterung Vergütung
Zugriff auf Kabel Auftragsbearbeitung, An- Nach Stundenaufwand,
und Rückfahrt, Zugriff zuzüglich Wegkosten
ausführen
Miete Raummiete, Miete für Infra- Gemäss marktüblichen
struktur, Heiz- und Neben- Ansätzen
kosten, Entschädigung für
begleitete Zutritte
3 Dienstleistungen
Ziel und Zweck Erläuterung Vergütung
Netzdatenlieferung Anforderungen entgegen- Nach Stundenaufwand
bereitstellen nehmen, Standards definie-
ren, Netzpläne erarbeiten
Netzdatenlieferung Standardisierte Berichte Nach Stundenaufwand
erstellen und versenden
4 Tarif
4.1 Für die Entschädigungen nach Stundenaufwand gilt ein Stundenansatz von 180 Franken.
4.2 Die Betreiberinnen von leitungsgebundenen Netzen und Anbieterinnen von Telekommunikationsdienstleistungen müssen eine detaillierte Abrechnung ihres Aufwands einreichen. Der Zeitaufwand ist auf die Viertelstunde genau