Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/22: Änderung des Zivilgesetzbuches (Unternehmensnachfolge) · 38 Seiten
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Begünstigtenstellung in der Privatstiftung eingeräumt, ist diese zudem an ihren Pflichtteilsanspruch anzurechnen.45
In Belgien können zwei oder mehr Personen im Rahmen der Vereinbarung einer tontine einen Gesellschaftsteil gemeinschaftlich erwerben. Der Anteil der zuerst versterbenden Person fällt mit ihrem Tode nicht dem Nachlass, sondern der oder den übrigen beteiligten Personen zu.46
Schliesslich besteht in Frankreich ein Mechanismus zur bevorzugten Zuweisung zugunsten der überlebenden Ehegattin oder des überlebenden Ehegatten und jeder erbenden Person, die oder der die Zuweisung des gesamten Unternehmens oder eines Teils eines Landwirtschafts-, Handels-, Industrie-, Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmens verlangen kann, in dessen Betrieb sie oder er tatsächlich mitwirkt oder mitgewirkt hat.47 Der entsprechende Anspruch kann sich auch auf Gesellschaftsrechte und somit auf Anteile an Aktiengesellschaften beziehen.48 Erheben mehrere Erbinnen und Erben gleichzeitig Anspruch, berücksichtigt das Gericht die Eignung der verschiedenen Bewerberinnen und Bewerber, die fraglichen Vermögensgegenstände zu verwalten und zu bewahren, und bei einem Unternehmen namentlich die Dauer der persönlichen Mitwirkung an der Geschäftstätigkeit.49 Zudem ist es möglich, die Teilung unter der Erbengemeinschaft aufzuschieben, wenn sich der Nachlass auf ein solches Unternehmen bezieht, dessen Betrieb von der verstorbenen Person oder deren Ehegattin oder Ehegatten sichergestellt wurde.50 Das Ziel besteht darin, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, indem die Gesellschaftsrechte in der Erbengemeinschaft erhalten werden und somit ihre Zerstückelung verhindert wird.51 Schliesslich bietet das Rechtsinstitut der Schenkung zwecks Teilung52 die Möglichkeit, die eigenen Vermögensgegenstände oder einen Teil davon (zum Beispiel ein Unternehmen) zu Lebzeiten vertraglich an die mutmasslichen Erbinnen und Erben zu übertragen.53 Ohne anderslautende Vereinbarung werden die zugewendeten Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Anrechnung und die Pflichtteilsberechnung am Tag der Schenkung zwecks Teilung (nicht am Todestag) bewertet, insbesondere unter der Voraussetzung, dass alle lebenden oder an die Stelle eines verstorbenen Aszendenten getretenen pflichtteilsberechtigten Erbinnen und Erben bei der vorzeitigen Teilung ein Los erhalten und es ausdrücklich angenommen haben.54
In vielen Ländern bestehen wie bis heute in der Schweiz keine spezifischen Rechtsvorschriften für die erbrechtliche Unternehmensnachfolge. Somit gelangen die allgemeinen Regeln des Erbrechts zur Anwendung.
45 Hügel/Aschauer, 229 f., 285 f.; Erläuterungen des Bundesministeriums für Justiz (Nr. 688 der Beilagen XXV. Gesetzgebungsperiode), zu § 780 und 781.
46 Hustedt/Schür, N 84.
47 Art. 831 des französischen Code civil.
48 Bollon, S. 371.
49 Art. 832-3 des französischen Code civil.
50 Art. 821 des französischen Code civil.
51 Bollon, S. 372.
52 Art. 1076 ff. des französischen Code civil.
53 Döbereiner, Rz. 154.
54 Art. 1078 des französischen Code civil.