Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/22: Änderung des Zivilgesetzbuches (Unternehmensnachfolge) · 38 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
Anzahl Arbeitsstätten, Anzahl Beschäftigte usw.) und gibt damit einen Überblick über die Wirtschaftslandschaft der Schweiz, die Thematik der Wechsel in der Geschäftsleitung und der Inhaberschaft wird dagegen nicht erfasst. Dagegen haben verschiedene private Untersuchungen entsprechende Daten erhoben.7
Wie viele Unternehmen in der Schweiz vor einer Unternehmensnachfolge stehen, wird dabei unterschiedlich eingeschätzt, wobei die verfügbaren Untersuchungen aus den letzten Jahren davon ausgehen, dass ca. 70'000–80'000 Unternehmen in den jeweils nachfolgenden fünf Jahren vor einer Unternehmensnachfolge standen, d.h. pro Jahr etwa 14'000–16'000 Unternehmen.8 Die Autoren der vom Bundesamt für Justiz im Rahmen der Vorbereitung des vorliegenden Berichts in Auftrag gegebenen Studie gehen davon aus, dass bei etwa 3'400 Unternehmen pro Jahr potenziell Finanzierungsprobleme aufgrund erbrechtlicher Regelungen auftreten können. Ausgehend von der durchschnittlichen Unternehmensgrösse bedeutet das, dass damit jährlich über 48'000 Beschäftige in Vollzeitäquivalenten betroffen sind, was ca. 1.4 % aller Beschäftigen in marktwirtschaftlichen Unternehmen entspricht.9
Die angeführten Schwierigkeiten der Finanzierung von Pflichtteilsansprüchen und einer Unternehmensnachfolge generell spiegeln sich auch in den Ergebnissen der Befragungen von Unternehmern in der Schweiz wieder. Der wichtigste Grund, warum ein Unternehmen nicht familienintern weitergeführt wird, ist am häufigsten das fehlende Interesse der Kinder (52 %), gefolgt von fehlenden finanziellen Mitteln (29 %).10 Bei den Gründen für gescheiterte Nachfolgelösungen stehen Schwierigkeiten bei der Finanzierung sogar an erster Stelle (32 %).11 Vor allem bei den familienexternen Unternehmensnachfolgen kommt der Finanzierung mit Eigenmitteln des Übernehmers deshalb die höchste Bedeutung zu (84 %), wobei diese Finanzierungsform auch bei den familieninternen Lösungen von sehr hoher Bedeutung ist (62 %). Für die Deckung allfälliger weiterer Finanzierungslücken sind unterschiedliche Ansätze möglich, wobei die Darlehensgebung durch den Übergeber (41 %), Fremdfinanzierung mittels Bankkrediten (33 %), Mittel aus dem persönlichen Umfeld (14 %) oder Mitarbeiterbeteiligungen (6 %) am häufigsten angegeben werden. Bei differenzierterer Betrachtung kann festgestellt werden, dass bei der familieninternen Unternehmensnachfolge vor allem das Darlehen an die nächste Generation im Zentrum steht (58 %).12
1.1.4 Handlungsbedarf und Zielsetzung der Revision
Die vorangehenden Ausführungen machen deutlich, dass mit einer Revision des Erbrechts, mit der die bestehenden praktischen Schwierigkeiten bei einer Unternehmensnachfolge beseitigt oder zumindest gemildert werden sollen, erhebliche volkswirtschaftliche Effekte erreicht werden könnten. Selbstverständlich wird es auch in
7 Bergmann/Halter/Zellweger, S. 8 f.
8 Bergmann/Halter/Zellweger, S. 12 f.
9 Bergmann/Halter/Zellweger, S. 14.
10 Frey/Halter/Zellweger, S. 20 f.
11 Frey/Halter/Zellweger, S. 21 f.
12 Frey/Halter/Zellweger, S. 26 f.