Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1
auch zwischen nationalen und internationalen Senken unterscheide. Die BPUK, unterstützt von den Kantonen GL, FR, SG und AG sowie einer Privatperson, begrüsst auch die Definition von Klimaschutz. Die Kantone SH und TG erklären, dass auf kantonaler Ebene zur Sensibilisierung jeweils sowohl Klimaschutz wie auch Klimaanpassung genutzt werden. Gemäss Holzbau Schweiz soll die Substitution fossiler Baustoffe und Energieträger durch Holz als zusätzlicher Bestandteil des Klimaschutzes aufgeführt werden. Arxada AG, Clean Fuel Now, economiesuisse, Lonza AG, scienceindustries und swissmem weisen darauf hin, dass die Definitionen von CO2-Emissionen und Treibhausgasemissionen fehlen. Sie regen an, bei den Emissionen zu unterscheiden, ob diese klimawirksam sind oder nicht.
swisscleantech schlägt zudem eine Definition von WKK-Anlagen vor.
Artikel 3
Die in Artikel 3 vorgeschlagenen Reduktionsziele werden unterstützt von EKL, FDP, Handelskammer beider Basel, Holzbau Schweiz, Lidl Schweiz, Regio Energie Solothurn, Mitglieder des SBV, Senke Schweizer Holz, SGV, suissetec, Swiss Krono AG und VSG. Zur Klärung der Systemgrenzen schlägt der Kanton GR vor, zu präzisieren, dass sich die Reduktionsziele auf die Emissionen der Schweiz beziehen.
Die Reduktionsziele sollen gemäss dem Kanton TG um das Netto-Null-Ziel 2050 sowie Durchschnittsziele für die Perioden 2031-2040 und 2041-2050 ergänzt werden und Groupe E, die Stadt Zürich, der Städteverband und der Verein der H2-Produzenten schlagen die Festlegung von Reduktionszielen bis 2040 und bis 2050 vor. Ambitioniertere Ziele und Zwischenziele werden von dem Kanton JU sowie Fastenaktion, Stadt Zürich, Städteverband, svu, swisscleantech, Travail.Suisse, UFS und Verein Klimaschutz Schweiz gefordert. Der Kanton JU ergänzt die Forderung um Ziele für die einzelnen Treibhausgase, was für grössere Berücksichtigung der Klimaziele in anderen Sektoralpolitiken sorge. Auch für energie-wende-ja und die teilnehmenden Privatpersonen entsprechen die Ziele der Vorlage dem Minimum. Bis im Jahr 2030 soll die Schweiz dem SIA zufolge 60 Prozent ihrer Emissionen vermindern müssen. umverkehR verlangen für 2030 ein Reduktionsziel von 80 Prozent und im Verkehr (inkl. Flugverkehr) eine Reduktion um 100 Prozent. Gemäss den Grünen und Jungen Grünen muss die Schweiz Netto-Null bis bereits 2030 erreichen und spätestens 2040 klimapositiv sein. Lausanne kann die Berechnung des Durchschnittziels in Artikel 3 Absatz 1 nicht nachvollziehen und weist darauf hin, dass der Zeitraum dieses Ziels nicht jenem des Gesetzes entspricht. Das Durchschnittsziel sei deshalb umzuformulieren oder zu löschen. Auch eine Privatperson verortet in der Berechnung der Reduktionsziele einen Rechenfehler.
Die BPUK, die Kantone GL, FR, BL, SG, AG, TI, VD sowie Swiss Krono AG begrüssen die Möglichkeit der Festlegung von Sektorenzielen in Artikel 3 Absatz 1bis. Wird diese Option genutzt, seien Sektorenziele für alle Sektoren und für denselben Betrachtungszeitpunkt festzulegen. Die Stadt Zürich und eine Privatperson möchten den Bundesrat zur Festlegung von Sektorenzielen und Zwischenzielen verpflichten. Um sicherzugehen, dass das Gesamtziel erreicht wird, regen die Akademien der Wissenschaften an, das Verminderungspotential der Sektoren nur bei der Aufteilung des Gesamtziels auf die Sektoren zu berücksichtigen, nicht aber bei der Festlegung der einzelnen Sektorenziele. Die IG Detailhandel sowie Coop und Migros erwarten hingegen, dass Sektoren gemessen an ihrem Gesamtausstoss verhältnismässig in die Pflicht genommen werden. Gemäss den Mitgliedern der Klima-Allianz, SP, SSES und svu soll bei den Sektorenzielen die Äquivalenz zu anderen Instrumenten gewahrt werden. Im Gegensatz dazu beantragt der HEV die Streichung von Artikel 3 Absätze 1, 1bisund 1ter, da der Gebäudebereich im Falle von Sektorenzielen überproportional in die Pflicht genommen werden würde. Ausserdem finden es die FMS und die SVP demokratiepolitisch bedenklich, dem Bundesrat die Rechtsetzungskompetenz für Sektoren- und Zwischenziele zu übertragen. Damit einher geht auch die Forderung von Arxada AG, Centre Patronal, economiesuisse, HotellerieSuisse, Lonza AG, scienceindustries, swissmem und USPI, Artikel 3 Absatz 1biszu streichen. Sollte dieser Forderung nicht nachgekommen werden, seien bei der Festlegung der Zwischenziele unbedingt die Vorleistungen und das wirtschaftlich umsetzbare Verminderungspotential zu berücksichtigen. Gleichzeitig sei auf die Technologieneutralität zu achten, was auch von Regio Energie Solothurn, Städteverband und VSG angemerkt wird. Grossen Wert auf die Berücksichtigung des wirtschaftlich realisierbaren Verminderungspotential legen auch die Mitglieder des SBV. Eine Privatperson weist darauf hin, dass die Berücksichtigung des wirt- 11/39
BAFU-D-9E8B3401/1572