Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 28Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1
Finanzierungsquelle (Kanton BS sowie Akademien der Wissenschaften, glp, Grüne, Junge Grüne, Lidl Schweiz, Mobility, Swiss eMobility, swisscleantech und swissolar).
Zweitens, bemängeln insbesondere FDP, glp sowie teilnehmende Wirtschaftsverbände (u.a. economiesuisse, swissmem), die Gasbranche (u.a. VSG), einige Organisationen der Autobranche (u.a. autoschweiz, ASTAG), Vertretende der Strombranche und der erneuerbaren Energien (u.a. Alpiq, Biomasse Suisse) und die Mitglieder des SBV die fehlende Technologieneutralität dieser Förderung. Für diese Teilnehmenden ist nicht nachvollziehbar, weshalb z.B. Wasserstofftankstellen nicht der Förderung unterliegen.
Drittens, wird die Auswahl der zu fördernden Standorte z.B. um für den Strassengüterverkehr geeignete Orte oder Einfamilienhäuser ergänzt oder aber von einigen Teilnehmenden auch eingeschränkt (z.B. Mitglieder der Klima-Allianz, SGB, SP, Städteverband, swisscleantech, VSE, VöV sowie der Kanton VD).
Viertens, soll der Zeitraum der Förderung aufgrund der bereits fortschreitenden Entwicklungen im Verkehrssektor entweder auf 4 Jahre befristet werden (BPUK sowie die Kanton UR, GL, FR, SG und AG), auf bis 2035 verlängert werden (ACS, auto-schweiz und strasseschweiz), oder aber bereits vor 2025 starten (Kanton BS sowie Junge Mitte Schweiz, die Mitglieder der Klima-Allianz, Mobility, eine Privatperson, SP, Stiftung für Konsumentenschutz, Swiss eMobility und VCS).
Artikel 37a
Mit den Erlösen aus den Versteigerungen der Emissionsrechte für Luftfahrzeuge will der Bundesrat den grenzüberschreitenden Personenfernverkehr auf der Schiene fördern. Die Bestimmung wird von den Kantonen ZH, BE, FR, AG, VD, NE, GE, JU sowie aeesuisse, BPUK, FER, GastroSuisse, Junge Mitte Schweiz, LITRA, SBB, STV, SGB, SEV, Stadt Zürich, Städteverband, swissolar, Travail.Suisse, Twiliner und VöV grundsätzlich befürwortet. Einige Teilnehmende möchten aber die Befristung der Förderung entweder ganz streichen (Kantone BE, TG sowie aeesuisse, EVP, JEVP, Junge Mitte Schweiz, Mitglieder der Klima-Allianz, LITRA, Pro Bahn Schweiz, SBB, STV, SP, swissolar, VCS, VeFeF und VöV) oder verlängern (Kantone LU, SH und JU). Zudem wird von den Kantonen VD, JU sowie EVP, Grüne, JEVP, Junge Grüne, Mitglieder der Klima-Allianz, Lausanne, SEV, SGB, SP, Städteverband, umverkehR, VCS und VeFeF auf die Unzulänglichkeit des vorgesehenen Betrags hingewiesen. Für KLUG, VeFeF und VCS ist nicht verständlich, warum nur ein Teil der Mittel aus den Versteigerungen der Emissionsrechte für Luftfahrzeuge für den Klimaschutz genutzt wird.
Die Arxada AG, EIT.swiss, die FDP, die Flughafen Zürich AG, FMS, Genève Aéroport, die Lonza AG, der SGV, SIAA, die SVP, Synhelion und die Zürcher Handelskammer lehnen den Fördertatbestand ab. Der Kanton ZH, die FDP sowie Vertretende der Luftfahrt (u.a. Aerosuisse, Aviationsuisse) und der Wirtschaft (u.a. economiesuisse) und Synhelion bemängeln vor allem die Nutzung der Erlöse aus den Versteigerungen der Emissionsrechte für Luftfahrzeuge, da dies eine Quersubventionierung sei. Folglich beantragen viele dieser Teilnehmenden, die Gelder für die Verminderung von Treibhausgasemissionen im Luftverkehr - beispielsweise durch nachhaltige Flugtreibstoffe - zu nutzen. Der Kanton ZH möchte den grenzüberschreitenden Personenfernverkehr alternativ mit Mitteln aus dem allgemeinen Bundeshaushalt fördern.
Weitere eingegangene Anträge fordern die Ausweitung der Förderung auf den Bus- oder Schiffsverkehr (Kanton TI sowie ASTAG, swisscleantech, Twiliner und UFS) oder auf den grenzüberschreitenden Regional- und Lokalverkehr (Kantone BS, TI, NE, GE und JU), wie auch die Begrenzung der Förderung auf Zugangebote, welche sich speziell als Ersatz von Flugreisen eignen (glp und Stadt Zürich).
6.11 Vollzug und Förderung
Artikel 40
Der Bundesrat soll gemäss der Vorlage periodisch die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Massnahmen des CO2-Gesetzes (sowie die Notwendigkeit weiterer Massnahmen) überprüfen. Diese 28/39
BAFU-D-9E8B3401/1572