Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1
Viele Teilnehmende bemängeln, dass die Förderung nicht technologieneutral sei und so Fahrzeuge, die z.B. mit erneuerbaren Treibstoffen betrieben werden, nicht profitieren können (Kantone NW, AG sowie u.a. Biofuels Schweiz, economiesuisse, Empa, Ökostrom Schweiz, Mitglieder des SBV, STV,
SGV, Städteverband, swisscleantech, Synhelion, VSE und VSG). Dem gegenüber begrüssen der Kanton BE sowie IPCCS und Pro Bahn Schweiz explizit, dass die vorgeschlagene Förderung technologieneutral ausfalle.
Ein weiterer grosser Kritikpunkt ist der zu tiefe verfügbare Förderbetrag. Neben einigen Kantonen (ZH, BE, BS, SH, AI, SG, AG, TG, VD, NE, GE und JU) wird dies u.a. auch von der SP, einigen Organisationen des öffentlichen Verkehrs (z.B. VöV) oder der Autobranche (z.B. auto-schweiz), den Mitgliedern der Klima-Allianz und dem Städteverband bemängelt. Oft wird der Bezug zu den Mehreinnahmen des Bundes aufgrund der vorgeschlagenen Änderung des MinölStG gemacht. energie-wende-ja ist es wichtig, dass der Förderbetrag die letztgenannten Mehreinnahmen nicht übersteigen und die Förderung zeitlich befristet ist. Der Kanton NE und Swissrail würden ein rückwirkendes Inkrafttreten auf 2022 begrüssen. Für die Mitglieder der Klima-Allianz, die SP und den VCS müssen sich die Beitragshöhen den sich verändernden Investitionskosten anpassen.
In der Vorlage sei nicht genügend klar, um welche Art der Finanzhilfe es sich handelt (Kantone SG und VD) und was unter die Mehrkosten fällt (Kanton VD). Die Bestimmung ist gemäss Kanton BE verpflichtend zu formulieren (Kann-Formulierung streichen). IPCCS steht der Förderung von nicht direkt-elektrisch betriebenen Fahrzeugen eher kritisch gegenüber und gemäss den Kantonen GR, VD, NE und JU soll die Förderung nur für grünen Wasserstoff gelten. Es sind einige Anträge zur Erweiterung der Förderung eingegangen: ASTAG beantragt die Erweiterung auf alle Nutzfahrzeuge; LITRA, SBB, SEV und VöV auf (Rangier-)Lokomotiven; ACS, auto-schweiz und strasseschweiz auf Taxis und private Busse; und die Kantone ZH, BS, AG sowie BPUK, Gemeindeverband und Stadt Zürich auf die Ladeinfrastruktur von Bussen. Des Weiteren soll auch die Infrastruktur für Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Wasserstoff gefördert werden (Transitgas AG).
Der VöV schlägt konkrete Förderbeträge für spezifische Fahrzeugkategorien vor (unterstützt von LITRA, SEV und Post AG) und Swiss Association for Zero Emission Boat macht einen Vorschlag für die Präzisierung der Förderung im Schiffsverkehr. Darüber hinaus beantragt der Kanton NE die Berücksichtigung der Antriebstechnologie der Fahrzeuge bei der Berechnung der Mindestrentabilität gemäss der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs vom 11. November
200919.
6.12 Strafbestimmungen
Artikel 45a
Der Kanton AG und Lausanne beantragen höhere Bussen bei vorsätzlichen Widerhandlungen gemäss Artikel 45a der Vernehmlassungsvorlage.
6.13 Schlussbestimmungen
Artikel 48c
Lignum und Senke Schweizer Holz sind mit allen vorgeschlagenen Bestimmungen bezüglich der Übertragbarkeit einverstanden und die Flughafen Zürich AG begrüsst die Übertragbarkeit von Emissionsrechten. Die Stadt Zürich hingegen spricht sich gegen die vorgesehenen Übertragbarkeiten aus. Der Städteverband möchte die überschüssigen Bescheinigungen, Emissionsrechte und Emissionszertifikate als Zielüberfüllung wertschätzen, aber nicht übertragen. ACS, Arxada AG, auto-schweiz, economiesuisse, HotellerieSuisse, KliK, Lonza AG, SGV, scienceindustries, strasseschweiz, swissmem und Swiss Textiles beantragen, dass analog zu den nicht-verwendeten nationalen Bescheinigungen auch die internationalen Bescheinigungen für in den Jahren 2022-2024 erzielte Emissionsverminderungen unbeschränkt in den Zeitraum 2025-2030 übernommen werden können. Schliesslich ist es den Mitglie-
19 SR 745.16 30/39 BAFU-D-9E8B3401/1572