Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1

schaftlich realisierbaren Potentials die Zielerreichung bereits zu stark einschränke. Transitgas AG wünscht die Präzisierung, dass es sich bei den Sektorenzielen um weitergehende Ziele handelt, die nicht hinter die Gesamtziele zurückfallen und SVUT und Holzenergie Schweiz schlagen ein jährliches Monitoring der Zielerreichung vor.

Zum Anteil der Reduktionen, der durch Massnahmen im Inland erreicht werden soll, gibt es unterschiedliche Meinungen: Der SGV will Absatz 1terstreichen, da es für die Klimawirksamkeit keine Rolle spiele, wo die Reduktionen erbracht werden, solange eine Doppelzählung ausgeschlossen werden kann. Ganz im Gegensatz dazu verlangen die Mitglieder der Klima-Allianz, SIA, SP, SSES und svu, vollständig auf Massnahmen im Inland zu setzen. Ähnliches äussert die Stadt Zürich. aeesuisse beantragt einen Inlandanteil von mindestens 75 Prozent, was von den Kantonen BE, FR, VD, GE, JU sowie Berner Bauernverband, Biomasse Suisse, EVP, InfraWatt, JEVP, Ökostrom, suissetec, swisscleantech, swissolar und Travail.Suisse unterstützt wird. energie-wende-ja und Lausanne sprechen sich für einen möglichst grossen Inlandanteil aus und auch dem Städteverband ist der im erläuternden Bericht erwähnte Inlandanteil nicht genügend gross. Dem gegenüber heissen die Chambre vaudoise du commerce et de l'industrie und die FER diesen gut. Die UFS schlagen die Verpflichtung zu mindestens einem Inlandanteil von 45 Prozent vor. Der Kanton LU und GastroSuisse fordern generell die Festlegung eines Inlandanteils im Gesetz während es die Aargauische Industrie- und Handelskammer und die FDP begrüssen, dass im Gesetz kein Inlandanteil definiert wurde. Auf Verordnungsebene soll diesbezüglich mit Richtwerten operiert werden. Auch ISOLSUISSE, Lignum, Regio Energie Solothurn, Senke Schweizer Holz, Swiss Krono AG und VSG begrüssen die Regelung wie in der Vorlage. Eine Privatperson möchte, dass der Bundesrat zur Festlegung eines Inlandanteils verpflichtet wird, welcher danach vom Parlament genehmigt werden solle.

Die Mitglieder der Klima-Allianz, SP, SSES und svu plädieren ausserdem dafür, dass von der Schweiz finanzierte Emissionsverminderungen im Ausland zwar nicht an das Reduktionsziel der Schweiz angerechnet werden, jedoch mindestens den von der Schweiz im Ausland mitverursachten Emissionen entsprechen sollen. Eine entsprechende Ergänzung bringen auch die Stadt Zürich und der Städteverband ein. SIA beziffert die nötige Menge auf 54 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente. Aufgrund der Klimaverantwortung der Schweiz sollen zusätzlich zur bestehenden Entwicklungszusammenarbeit Bundesmittel in die Klimafinanzierung fliessen (Grüne, Junge Grüne und Mitglieder der Klima-Allianz).

Groupe E, Lausanne und VSE ist es ein Anliegen, dass der geltende Artikel 3 Absatz 5 auch künftig in Kraft bleibt. Dieser verpflichtet den Bundesrat rechtzeitig Nachfolgelösungen vorzuschlagen.

Artikel 4

Der Gemeindeverband möchte, dass auch Massnahmen in anderen Gesetzgebungen zur Erreichung der Reduktionsziele beitragen, weshalb Artikel 4 Absatz 1 zu streichen sei. Eine Reihe Teilnehmende beantragen, dass andere Gesetzgebungen nicht nur zur Verminderung der Treibhausgasemissionen, sondern auch zur Erhöhung der Senkenleistung beitragen sollen. Diese Ergänzung in Art. 4 Abs. 2 fordern die Mitglieder der Klima-Allianz, SP, SSES und swisscleantech. Gemäss den vorgenannten Teilnehmenden sowie der AefU und energie-wende-ja sollen auch die Abfall- und Finanzwirtschaft mit Massnahmen zur Erreichung der Reduktionsziele beitragen. Diese Teilnehmenden bedauern ebenso wie Coop, glp, IG Detailhandel, Kleinbauernvereinigung, Migros und die Kantone SO, TG und VD die fehlende Berücksichtigung der Landwirtschaft in der Vorlage. Letzteres ist auch dem Kanton GR wichtig, welcher eine Prüfung möglicher Anreizen im System der Direktzahlungen anregt.

Die Kanton SH und GR weisen wie die Akademien der Wissenschaften darauf hin, dass die Vorlage aufgrund des wohl nötigen Zukaufs von internationalen Bescheinigungen gemäss Artikel 4 Absatz 5 nicht dem Verursacherprinzip entspreche, da letztlich die Steuerzahler die Kosten übernehmen müssten. Die Vorlage berge demnach für Bund und Steuerzahler ein erhebliches Kostenrisiko (Akademien der Wissenschaften und IPCCS). Für den Kanton FR stellen sich bei der Zielerreichung mithilfe von Auslandkompensationen wirtschaftliche, juristische und ethische Fragen. Der Zukauf internationaler Bescheinigungen dürfe nicht als Alternative zur Emissionsreduktionen gelten, meint der Kanton

VD. Für den Berner Bauernverband und Ökostrom Schweiz widerspricht das Abstützen auf interna- 12/39

BAFU-D-9E8B3401/1572