Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1

bung auf nationaler Ebene nötig ist. Für HotellerieSuisse widersprechen Melde- und Beratungspflichten der Eigentumsgarantie und der Wirtschaftsfreiheit. Auch FMS, HEV, Regio Energie Solothurn, SGV, SVP und VSG sind gegen Melde- und Beratungspflichten.

6.3 Emissionsvorschriften Fahrzeuge

Artikel 10

Die glp regt an, die bestehenden Absätze 1 und 2 von Artikel 10 zu streichen, da diese nur bis 2020 gültig seien. ACS, auto-schweiz und strasseschweiz fordern, dass Leichtfahrzeuge (L7e) in die Emissionsvorschriften miteinbezogen werden. Eine Privatperson beantragt, für die Berechnung der Emissionszielwerte nur noch die fossil betriebenen Fahrzeuge zu berücksichtigen, da der Anteil an Elektrofahrzeugen stetig zunehme.

Die Kantone ZG und SO sowie die Handelskammer beider Basel, Junge Mitte Schweiz und Tra-

vail.Suisse begrüssen die Zielwerte in Artikel 10 Absatz 2bis. Der Kanton VD, IPCCS, die Stadt Zürich und der Städteverband hätten sich ambitioniertere Zielwerte gewünscht und der Kanton JU bemerkt, dass die Emissionen der Fahrzeuge nicht im Gleichschritt mit den Zielwerten sinken. Der Bund soll dies berücksichtigen.18 Für den ETH-Rat und swisscleantech ist die Anpassung der Zielwerte analog zu den EU-Vorgaben besonders positiv. ACS, AGVS, auto-schweiz, economiesuisse, SGV, strasseschweiz und VFAS hingegen ist es ein Anliegen, dass sich die Berechnung der Zielwerte auf die schweizerischen Basiswerte abstützen. Unter anderem glp, Grüne, die Mitglieder der Klima-Allianz und SP weisen jedoch darauf hin, dass es die aktuellen Diskussionen in der EU zu neuen, verschärften Zielwerten zu berücksichtigen gelte. Die Übernahme der Zielwerte der EU erachtet energie-wende-ja als selbstverständlich. Grüne, Junge Grüne, Mitglieder der Klima-Allianz, SP und VCS beantragen die Reduktion der Emissionszielwerte für neue Personenwagen ab 2030 auf 0 Prozent. Ähnliche Forderungen kommen von Lausanne, einer Privatperson, der Stadt Zürich und Travail.Suisse. Gemäss umverkehR sollten Neufahrzeuge bereits ab 2025 keine Emissionen mehr verursachen dürfen, dem Kanton BS und Romande Energie SA zufolge erst ab 2035. Die Kantone ZG, BS, BL sowie die Akademien der Wissenschaften, FDP, IPCCS, die Mitglieder der Klima-Allianz, SP, die Stadt Zürich, der Städteverband, swisscleantech und VCS verlangen entgegen der Vernehmlassungsvorlage auch für schwere Nutzfahrzeuge Zielwerte.

Dass bei den Zielwerten ausschliesslich die direkten Auspuffemissionen berücksichtigt werden, verzerre die Gleichbehandlung unterschiedlicher technologischer Ansätze. Die Akademien der Wissenschaften, Empa und die Satom SA empfehlen deshalb, ergänzend zu den Zielwerten die Klimabelastung von Fahrzeugen ganzheitlich zu berücksichtigen.

Gemäss Artikel 10 Absatz 5 der Vorlage kann der Bundesrat bei Abweichungen zwischen den Emissionen gemäss Messmethode und den Emissionen im realen Fahrbetrieb geeignete Massnahmen ergreifen, was vom Kanton VD begrüsst wird. Während Lausanne und der Städteverband ein entschlosseneres Handeln fordern, ist die Bestimmung für economiesuisse, SGV und VFAS überflüssig. Der bestehende Artikel 10 Absatz 4 biete genügend Handlungsspielraum.

Anders als bisher auf Verordnungsebene geregelt, sollen gemäss economiesuisse, dem SGV und VFAS Fahrzeuge, die ausserhalb der Schweiz mindestens 3 Monate zugelassen waren, nicht mehr als Erstzulassungen gelten. Der Kanton LU schlägt indes vor, Massnahmen gegen die Umgehung der Emissionszielwerte durch «Blitzzulassungen» vorzusehen.

Artikel 10a

Die Mitglieder der Klima-Allianz, SP und VCS erwarten, dass der Bundesrat Zwischenziele (gemäss Artikel 10a Absatz 1) auch für Personenwagen und schwere Nutzfahrzeuge festlegt und bei den Perso-

18 Der Kanton JU regt zudem an, dass sich der Bundesrat am Prozess zur stärkeren Besteuerung von emissionsintensiven Fahrzeugen, wie dies in einigen Kantonen angestrebt werde, beteiligt. Die Motorfahrzeugsteuer wird auch von einer Privatperson aufgegriffen. 16/39 BAFU-D-9E8B3401/1572