Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1

onsbetrag abgegeben werden können. Die Bestimmung sei um nationale Bescheinigungen zu ergänzen.

6.9 CO2-Abgabe

Artikel 29

Die Grünen und Jungen Grünen befürworten ein Festhalten an der CO2-Abgabe. In der Vernehmlassungsvorlage war nicht vorgesehen, den maximalen Abgabesatz der CO2-Abgabe von heute 120 Franken pro Tonne CO2 zu erhöhen. Das Vorgehen wird von Chambre vaudoise du commerce et de l'industrie, FDP, FER und Handelskammer beider Basel begrüsst. Die Kantone UR, FR, BL, SG, AG sowie die BPUK hätten sich eine Weiterentwicklung dieses Instruments gewünscht und regen nun eine Erhöhung der CO2-Abgabe nach 2030 an. Einige Teilnehmende möchten die CO2-Abgabe jetzt schon erhöhen. Der Kanton SH sowie die Stadt Zürich und der Städteverband fordern generell Spielraum zur Erhöhung bei nicht-Erreichung der Zwischenziele für Brennstoffe. Travail.Suisse beantragt, dass die CO2-Abgabe auf maximal 165 Franken ansteigen kann. Andere Teilnehmende fordern 180 Franken (EVP, Mitglieder der Klima-Allianz, SP und SSES), 200 Franken (aeesuisse, Ökostrom Schweiz, SIA, svu, swissolar und VFS), 210 Franken (energie-wende-ja, ewz, Raiffeisen Schweiz, swisscleantech, UFS), 240 Franken (glp) oder 300 Franken (InfraWatt).

Artikel 31

Mit dem Abschluss einer Verminderungsverpflichtung sollen gemäss der Vernehmlassungsvorlage neu alle Betreiber von Anlagen, die eine wirtschaftlichen Tätigkeit ausführen, von der CO2-Abgabe befreien können. Dies wird vom Kanton ZG sowie Vertretenden der Wirtschaft (u.a. act, Centre Patronal, FER, IG Detailhandel und SGV), der Strombranche (u.a. VSE) sowie FDP, GGS, Lausanne, swisscleantech und Swisscofel begrüsst. Die Partito Comunista lehnt die Ausweitung ab und die SP gibt zu bedenken, dass diese Ausweitung die Wirtschaft zu Ungunsten der Bevölkerung weiter entlaste.

Alpiq, Groupe E, Lausanne und VSE fordern, dass Verminderungsverpflichtungen auch Unternehmen der Immobilien- und Mobilitätsbranche offenstehen sollen. Gegenteilig begrüssen die Kantone UR, GL, FR, BL, SG, AG sowie BPUK und The Branch den Ausschluss von Wohnbauten. Der SGB beantragt die Ausweitung der Verminderungsverpflichtungen auf Treibstoffe.

Neu sollen Unternehmen für den Abschluss einer Verminderungsverpflichtung glaubhaft darlegen, wie sie bis spätestens 2040 keine Treibhausgasemissionen aus der Nutzung von fossilen Brennstoffen mehr ausstossen (Abs. 1 Bst. c). Diese neue Bestimmung wird von den Kantonen ZH, LU, SH, GR, TG sowie Akademien der Wissenschaften, ewz und Stadt Zürich begrüsst. In Wirtschaftskreisen stösst sie hingegen auf Kritik: Aargauische Industrie- und Handelskammer, Chambre de commerce, d'industrie et des services de Genève, Chambre vaudoise du commerce et de l'industrie, economiesuisse, SGV,

Swiss Krono AG, swisscofel und swissmem lehnen die entsprechende Bestimmung ab. Neben der Bedingung per se werden v.a. die Formulierung «glaubhaft darlegen» sowie das Zieljahr 2040 zurückgewiesen. Mehrere Teilnehmende haben Änderungsanträge in dieser Richtung oder zur Gewährung einer dreijährigen Frist zur Erstellung der Pläne eingereicht (z.B. Arxada AG, ECO SWISS, EnAW, GGS, HotellerieSuisse, Lonza AG, scienceindustries, Swiss Textiles, swisscleantech und swissmem). Der HECH gibt zu bedenken, dass der Antrieb historischer Eisenbahnen nicht umgebaut werden kann.

JardinSuisse und VSGP ist es ein Anliegen, dass unwirtschaftliche Massnahmen zur Emissionsreduktion weiterhin von Förderprogrammen unterstützt werden können.

Das in der Vorlage festgehaltene Auslaufen des Instruments der Verminderungsverpflichtung im Jahr 2040 (Abs. 2) wird von den Kantonen ZH, UR, GL, SH, SG, AG, TG und der BPUK, begrüsst. Für energie-wende-ja sollten die Verminderungsverpflichtungen bereits 2030 auslaufen; für die Mitglieder der Klima-Allianz und die SP schon 2035. Für Unternehmen, die ihre Emissionen vor 2030 auf null reduziert, sollten gemäss letzteren allerdings durch die CO2-Abgabe finanzierte Bonuszahlungen möglich sein. Anders sehen das wirtschaftsnahe Organisationen: economiesuisse, EnAW, Handelskammer beider Basel, swissmem und Swiss Textiles fordern, dass das Instrument erst 2050 ausläuft. Die FDP fordert kein Ablaufdatum für Verminderungsverpflichtungen. 23/39

BAFU-D-9E8B3401/1572